Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Liegenschaften Schäferstraße 53-55 und Berliner Straße 41 in Dresden sowie weiterer Objekte und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AOC Dresden Berliner Straße GmbH ist am 18.03.2025 durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.05.2025 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen und die Einreichung von Widersprüchen ist der 11.06.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf sind besondere Gläubigerversammlungen anberaumt worden, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen gemäß § 160 InsO zu beschließen. Eine Versammlung fand am 09.07.2025 statt, bei der die Ermächtigung zur Abgabe einer Schlussvereinbarung zum Verkauf eines Grundstücks sowie zur Führung von Rechtsstreiten beschlossen wurde. Eine weitere Versammlung ist für den 15.10.2025 anberaumt, um den Verkauf von Darlehensrückzahlungsforderungen zu genehmigen. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 398/24 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AOC Dresden Berliner Straße GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Liegenschaften Schäferstraße 53 - 55 und Berliner Straße 41 in Dresden sowie weiterer Objekte und damit in Zusamm…
340 IN 398/24 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AOC Dresden Berliner Straße GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Liegenschaften Schäferstraße 53 - 55 und Berliner Straße 41 in Dresden sowie weiterer Objekte und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland. (AG Stendal, HRB 27261), vertr. d.: Till Schwerdtfeger, Kleinkühnauer Straße 114, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das weitere Insolvenzverfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, 09.07.2025, 11:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
a) Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, hinsichtlich des im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstückes - Grundbuch von Dresden-Friedrichstadt (Amtsgericht Dresden), Blatt 336 -, welches mit notariell beurkundetem Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung vom 9. November 2020 (UR-Nr. 164/2020 des Notars Johannes Jochem, Wiesbaden) an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) veräußert wurde, die Schlussvereinbarung vom 04.06.2025 (UR-Nr. 104/2025 des Notars Johannes Jochem, Wiesbaden) abzuschließen.
b) Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, gegebenenfalls Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert zu führen sowie zur Beilegung streitiger Verfahren Vergleiche abzuschließen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.06.2025 nebst Anlage kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 398/24 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AOC Dresden Berliner Straße GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Liegenschaften Schäferstraße 53 - 55 und Berliner Straße 41 in Dresden sowie weiterer Objekte und damit in Zusamm…
340 IN 398/24 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AOC Dresden Berliner Straße GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Liegenschaften Schäferstraße 53 - 55 und Berliner Straße 41 in Dresden sowie weiterer Objekte und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland. (AG Stendal, HRB 27261), vertr. d.: Till Schwerdtfeger, Kleinkühnauer Straße 114, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das weitere Insolvenzverfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, 15.10.2025, 11:45 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Darlehensrückzahlungsforderungen der Schuldnerin gegen die T & S Beteiligungsgesellschaft mbH zu einem Kaufpreis von 17.900,00 € an die Midgard Beteiligungsgesellschaft mbH, Brodersdorf, zu verkaufen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.09.2025 kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der AOC Dresden Berliner Straße GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Liegenschaften Schäferstraße 53 - 55 und Berliner Straße 41 in Dresden sowie weiterer Objekte und damit in Zusammenhang stehende Geschäft…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der AOC Dresden Berliner Straße GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Liegenschaften Schäferstraße 53 - 55 und Berliner Straße 41 in Dresden sowie weiterer Objekte und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland. (AG Stendal, HRB 27261), vertr. d.: Till Schwerdtfeger, Kleinkühnauer Straße 114, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist am 18.03.2025 um 11:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.05.2025 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.06.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.06.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 20.03.2025 - (340 IN 398/24 (351))
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