Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 8156
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Insolvenzprofil
Giesbrecht, Waldemar
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mittelweg 91, 59302 Oelde
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRA 8156
EUID
DER2713.HRA8156
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
79 IN 27/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Adresse
Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh
Termine & Fristen
Anzeige selbständiger Tätigkeit
18.03.2025
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
16.09.2025
Anordnung Schlusstermin
16.09.2025
Zustimmung Schlussverteilung
17.09.2025
Frist zur Stellungnahme
14.11.2025
Aufhebung des Verfahrens
28.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Waldemar Giesbrecht ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 79 IN 27/20 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, hat dem Gericht angezeigt, dass der Verfahrensschuldner seit Eröffnung des Verfahrens selbständig erwerbstätig ist und das daraus resultierende Vermögen nicht zur Insolvenzmasse gehört. Im weiteren Verlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 528.745,31 EUR, wofür ein Verteilungsbetrag von 24.422,90 EUR zur Verfügung steht. Das Verteilungsverzeichnis wurde auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Schließlich ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 27/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Waldemar Giesbrecht, geboren am 10.03.1964, Mittelweg 91 a, 59302 Oelde, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 8156 eingetragenen Firma Giesbrecht technology e.K., gesetzlich vertreten durch de…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 27/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Waldemar Giesbrecht, geboren am 10.03.1964, Mittelweg 91 a, 59302 Oelde, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 8156 eingetragenen Firma Giesbrecht technology e.K., gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Waldemar Giesbrecht, Mittelweg 91, 59302 Oelde
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
79 IN 27/20
Amtsgericht Münster, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 27/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Waldemar Giesbrecht, geboren am 10.03.1964, Mittelweg 91 a, 59302 Oelde, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 8156 eingetragenen Firma Giesbrecht technology e.K., gesetzlich vertreten durch…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 27/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Waldemar Giesbrecht, geboren am 10.03.1964, Mittelweg 91 a, 59302 Oelde, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 8156 eingetragenen Firma Giesbrecht technology e.K., gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Waldemar Giesbrecht, Mittelweg 91, 59302 Oelde
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 528.745,31 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 24.422,90 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
79 IN 27/20
Amtsgericht Münster, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 27/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Waldemar Giesbrecht, Mittelweg 91 a, 59302 Oelde, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 8156 eingetragenen Firma Giesbrecht technology e.K., gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertr…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 27/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Waldemar Giesbrecht, Mittelweg 91 a, 59302 Oelde, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 8156 eingetragenen Firma Giesbrecht technology e.K., gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Waldemar Giesbrecht, Mittelweg 91, 59302 Oelde
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraul und Partner, Zeppelinstraße 4, 30175 Hannover
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung x EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x EUR
Zwischensumme x EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x EUR x EUR
Endbetrag x EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 18.06.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§§ 10, 2 Abs. 1 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse x EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xEUR (§ 13 i.V.m. § 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 13 i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 97 Gläubigern auf x EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.04.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch x EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Insolvenzverwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B eingesehen werden.
79 IN 27/20
Amtsgericht Münster, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 27/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Waldemar Giesbrecht, Mittelweg 91 a, 59302 Oelde, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 8156 eingetragenen Firma Giesbrecht technology e.K., gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertr…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 27/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Waldemar Giesbrecht, Mittelweg 91 a, 59302 Oelde, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 8156 eingetragenen Firma Giesbrecht technology e.K., gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Waldemar Giesbrecht, Mittelweg 91, 59302 Oelde
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraul und Partner, Zeppelinstraße 4, 30175 Hannover
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
14.11.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 14.11.2025 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B aus.
79 IN 27/20
Amtsgericht Münster, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 27/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Waldemar Giesbrecht, geboren am 10.03.1964, Mittelweg 91 a, 59302 Oelde, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 8156 eingetragenen Firma Giesbrecht technology e.K., gesetzlich vertreten durch…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 27/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Waldemar Giesbrecht, geboren am 10.03.1964, Mittelweg 91 a, 59302 Oelde, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 8156 eingetragenen Firma Giesbrecht technology e.K., gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Waldemar Giesbrecht, Mittelweg 91, 59302 Oelde
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Herrn Giesbrecht, Mittelweg 91A, 59302 Oelde, ist der Verfahrensschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Ersatzteilbe- lieferung für Milcherzeugungsbetriebe im Ausland, Betriebsstätte Mittelweg 91A, 59302 Oelde selbständig erwerbstätig. Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 24. Februar 2025 gegenüber dem Schuldner erklärt, dass gemäß § 35 Abs. 2 InsO Vermögen aus selbstän- digen Tätigkeit nicht zu Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus diesen Tätigkeiten nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Dem Schuldner wurde auf die Regelung § 295a InsO hingewiesen.
79 IN 27/20
Amtsgericht Münster, 18.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 27/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Waldemar Giesbrecht, geboren am 10.03.1964, Mittelweg 91 a, 59302 Oelde, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 8156 eingetragenen Firma Giesbrecht technology e.K., gesetzlich vertreten durch…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 27/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Waldemar Giesbrecht, geboren am 10.03.1964, Mittelweg 91 a, 59302 Oelde, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 8156 eingetragenen Firma Giesbrecht technology e.K., gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Waldemar Giesbrecht, Mittelweg 91, 59302 Oelde
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.
79 IN 27/20
Amtsgericht Münster, 04.11.2024
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