Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Litexpress GmbH, Ahaus
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Stadtwall 3a, 48683 Ahaus
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 2764
EUID
DER2707.HRB2764
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
79 IN 9/21
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Sontopski
Adresse
Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen
Termine & Fristen
Bekanntmachung Nachtragsverteilung
30.04.2026
Bekanntmachung Vergütungsfestsetzung
22.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Litexpress GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Münster hat eine Nachtragsverteilung angeordnet. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Zudem hat das Gericht das Entgelt des Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung festgesetzt. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung innerhalb von zwei Wochen offen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 2764 eingetragenen Litexpress GmbH, Stadtwall 3a, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Waldmann, Stadtwall 3a, 48683 Ahaus
hat das Geri…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 2764 eingetragenen Litexpress GmbH, Stadtwall 3a, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Waldmann, Stadtwall 3a, 48683 Ahaus
hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.
.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
79 IN 9/21
Amtsgericht Münster, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 2764 eingetragenen Litexpress GmbH, Stadtwall 3a, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Waldmann, Stadtwall 3a, 48683 Ahaus
Verfahrensbe…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 2764 eingetragenen Litexpress GmbH, Stadtwall 3a, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Waldmann, Stadtwall 3a, 48683 Ahaus
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Gregor Reiter, Hörder Burgstraße 18, 44263 Dortmund
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen
wird das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX EUR
Auslagen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXX EUR
Endbetrag XXX EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B eingesehen werden.
79 IN 9/21
Amtsgericht Münster, 22.05.2026
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