Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Giesdorfer Holzwerk GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 19, 54614 Giesdorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 42005
EUID
DET2408V.HRB42005
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 19/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Eva Meyer
Adresse
Kornmarkt 4, 54290 Trier
Telefon
0651 170830
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.09.2025 , 16:00 Uhr
Berichtigung
28.10.2025
Abweisung mangels Masse / Aufhebung
19.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Sägewerks, der Handel mit und der Transport von Holz sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Giesdorfer Holzwerk GmbH ist mangels Masse abgewiesen worden. Zuvor waren am 10.09.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind nach der Abweisung des Insolvenzantrags aufgehoben worden. Eine offensichtliche Unrichtigkeit im Rubrum eines früheren Beschlusses wurde berichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 19/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Giesdorfer Holzwerk GmbH, Hauptstraße 19, 54614 Giesdorf (AG Wittlich, HRB 42005), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen…
9 IN 19/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Giesdorfer Holzwerk GmbH, Hauptstraße 19, 54614 Giesdorf (AG Wittlich, HRB 42005), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.09.2025 sind am aufgehoben worden.
Amtsgericht Bitburg, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 19/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Giesdorfer Holzwerk GmbH, Hauptstraße 19, 54614 Giesdorf (AG Wittlich, HRB 42005), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.09.2025 am nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amt…
9 IN 19/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Giesdorfer Holzwerk GmbH, Hauptstraße 19, 54614 Giesdorf (AG Wittlich, HRB 42005), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.09.2025 am nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amtsgericht Bitburg, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 19/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Giesdorfer Holzwerk GmbH, Hauptstraße 19, 54614 Giesdorf (AG Wittlich, HRB 42005), ist am 10.09.2025 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der…
9 IN 19/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Giesdorfer Holzwerk GmbH, Hauptstraße 19, 54614 Giesdorf (AG Wittlich, HRB 42005), ist am 10.09.2025 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Eva Meyer, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651 170830, Fax: 0651 170830120 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 19/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Giesdorfer Holzwerk GmbH, Hauptstraße 19, 54614 Giesdorf (AG Wittlich, HRB 42005),
Im Rubrum des Beschlusses vom 10.09.2025 muss es
statt: " ... Finanzamt Wittlich, ..."
zutreffend lauten: "... Finanzamt Bitburg ...".
Der im Tenor genannte Beschluss en…
9 IN 19/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Giesdorfer Holzwerk GmbH, Hauptstraße 19, 54614 Giesdorf (AG Wittlich, HRB 42005),
Im Rubrum des Beschlusses vom 10.09.2025 muss es
statt: " ... Finanzamt Wittlich, ..."
zutreffend lauten: "... Finanzamt Bitburg ...".
Der im Tenor genannte Beschluss enthält in seinem Rubrum eine offensichtliche Unrichtigkeit, die zu berichtigen war.
Amtsgericht Bitburg, 28.10.2025
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