Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Im Tiergarten 26, 55411 Bingen-Dietersheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 23265
EUID
DET2304V.HRB23265
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 39/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.02.2024
Stichtag Stellungnahme Vergütung
19.02.2026
Schlusstermin
06.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Konstruktion, industrielle Herstellung und Vertrieb von Maschinen und Apparaten sowie Zubehörteilen jeder Art und die Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.O.K. Technologies GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe hat die Schlussunterlagen eingereicht. Das Amtsgericht Bingen am Rhein hat die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt und einen Schlusstermin im schriftlichen Verfahren für den 06.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Termin sind Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Anträge zu den Tagesordnungspunkten, darunter die Abnahme der Schlussrechnung und die Prüfung der angemeldeten Forderungen, einzureichen. Die Schlussrechnung wurde geprüft und gab zu Beanstandungen keinen Anlass. Der verfügbare Massebestand beträgt 597.308,82 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.616.842,68 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Vor diesem Schritt waren bereits verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen worden, darunter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die Anordnung des schriftlichen Verfahrens zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist mit einem Stichtag zum 14.02.2024. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wurde aufgehoben, ein neuer Stichtag für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag wurde auf den 19.02.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.O.K. Technologies GmbH, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Mainz, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 597.308,82, abzüglich noch zu berücksichtig…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.O.K. Technologies GmbH, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Mainz, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 597.308,82, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 1.616.842,68 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bingen am Rhein, Aktenzeichen: 4 IN 39/18, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
55411 Bingen, 01.04.2026
Das Amtsgericht - Abt. 4
4 IN 39/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 39/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 23265), vertr. d.: Michael Erich Rudolf Wotschke, Ellerkamp 2, 49324 Melle, (Geschäftsführer), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt…
4 IN 39/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 23265), vertr. d.: Michael Erich Rudolf Wotschke, Ellerkamp 2, 49324 Melle, (Geschäftsführer), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Termin, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 06.05.2026 bestimmt.
Folgende Tagesordnungspunkte werden angesetzt:
a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse,
d) Prüfung der angemeldeten Forderungen
Anträge zu den Tagesordnungspunkten sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Schlussrechnung wurde geprüft und gab zu Beanstandungen keinen Anlass.
Die Schlussrechnungslegung und das Schlussverzeichnis werden zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 39/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 23265), vertr. d.: Michael Erich Rudolf Wotschke, Ellerkamp 2, 49324 Melle, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverw…
4 IN 39/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 23265), vertr. d.: Michael Erich Rudolf Wotschke, Ellerkamp 2, 49324 Melle, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Erhöhung für Gläubiger
EUR
um 105 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 2.820,80 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist. Als Mehrbetrag sind daher 1.410,40 EUR anzusetzen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
1. Diese Regelvergütung kann nach den ganz besonderen Umständen des Einzelfalls mit Zu- oder Abschlägen festgesetzt werden.
Maßgeblich für den gewährten Zuschlag von insgesamt 105 % waren hier in der Gesamtschau des vorliegenden Einzelfalls insbesondere:
Die problematische, schwierige und komplexe Abwicklung des Unternehmenskaufvertrages nach streitigen Verhandlungen (60 %),
die Ermittlung, Durchsetzung der Geschäftsführerhaftung nebst Vorbereitung des Prozesses (30 %),
der erhöhte Arbeitsaufwand durch die hohe Gläubigerzahl (20 %).
Als Abschlagsfaktoren waren zu berücksichtigen:
Die Arbeitserleichterung des Insolvenzverwalters
durch seine gesondert vergütete Tätigkeit als vorläufiger Verwalter (- 5 %).
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 203 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3.50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein 23.2.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 39/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 23265), vertr. d.: Michael Erich Rudolf Wotschke, Ellerkamp 2, 49324 Melle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen V…
4 IN 39/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 23265), vertr. d.: Michael Erich Rudolf Wotschke, Ellerkamp 2, 49324 Melle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 19.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 39/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 23265), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits gepr…
4 IN 39/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 23265), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.02.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 09.01.2024
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