Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gießener Architektur-Keramik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gambacher Weg 5, 35415 Pohlheim
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 3803
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1406.HRB3803
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 207/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
18.11.2024 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.01.2025
Prüfungstermin
18.02.2025
Gläubigerversammlung
23.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die industrielle Produktion, der Vertrieb und die Verkaufsrepräsentation von Materialien zur Boden- und Wandabdeckung (Keramik oder andere Materialien), hierfür erforderliche Produkte zur Fixierung und sonstige Hilfsprodukte, sonstiges Zubehör.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Geschäftstätigkeit
Vertrieb und Verkaufsrepräsentation von Boden- und Wandabdeckungen sowie Zubehör
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gießener Architektur-Keramik GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Gießen hat für die bis zum 15.04.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie etwaige eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 15.05.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gießener Architektur-Keramik GmbH ist am 18.11.2024 um 14:00 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Rechtsanwalt Michel Lichtenberg ist als Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO durchgeführt. Gläubige…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gießener Architektur-Keramik GmbH ist am 18.11.2024 um 14:00 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Rechtsanwalt Michel Lichtenberg ist als Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO durchgeführt. Gläubiger mussten ihre Forderungen bis zum 31.01.2025 bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.02.2025. Für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO wird die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Widersprüche gegen diese Forderungen müssen bis spätestens 15.05.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gießener Architektur-Keramik GmbH ist am 18.11.2024 um 14:00 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 31.01.2025. Der Stichtag, der…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gießener Architektur-Keramik GmbH ist am 18.11.2024 um 14:00 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 31.01.2025. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, war der 18.02.2025. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist für den 23.09.2026 um 10:00 Uhr angesetzt worden. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung nach § 160 InsO hinsichtlich eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Iordanis Papassimeon über eine Klageforderung in Höhe von 50.000,00 €, die in acht monatlichen Raten zu zahlen ist. Für nachträglich angemeldete Forderungen bis zum 15.04.2026 wird die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widersprüche bis spätestens 15.05.2026 bei Gericht eingegangen sein müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 207/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gießener Architektur-Keramik GmbH, Gambacher Weg 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 3803),
vertreten durch:
Iordanis Papassimeon, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 15.04.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß …
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 207/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gießener Architektur-Keramik GmbH, Gambacher Weg 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 3803),
vertreten durch:
Iordanis Papassimeon, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 15.04.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 15.05.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 207/23:
Über das Vermögen der
Gießener Architektur-Keramik GmbH, Gambacher Weg 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 3803), vertr. d.: Iordanis Papassimeon, (Geschäftsführer),
ist am 18.11.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt M…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 207/23:
Über das Vermögen der
Gießener Architektur-Keramik GmbH, Gambacher Weg 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 3803), vertr. d.: Iordanis Papassimeon, (Geschäftsführer),
ist am 18.11.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com .
Insolvenzforderungen sind bis zum 31.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.02.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 18.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 207/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gießener Architektur-Keramik GmbH, Gambacher Weg 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 3803),
vertreten durch:
Iordanis Papassimeon, Rathenaustraße 2, 35394 Gießen, (Geschäftsführer),
ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlun…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 207/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gießener Architektur-Keramik GmbH, Gambacher Weg 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 3803),
vertreten durch:
Iordanis Papassimeon, Rathenaustraße 2, 35394 Gießen, (Geschäftsführer),
ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 23.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen
Tagesordnung:
Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich der Zustimmung zu folgenden Vergleich mit Herrn Iordanis Papassimeon:
1. Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 50.000,00 € zur Abgeltung der Klageforderung zu zahlen. Der Betrag ist in acht monatlichen Raten á 6.250,00 € auszugleichen;
2. Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche Ansprüche der Parteien gegeneinander, seien sie bekannt oder unbekannt, aus dem streitgegenständlichen Verhältnis, vollumfänglich abgegolten und erledigt. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche des Beklagten in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin gegenüber der Masse;
3. Die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs trägt der Beklagte. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, auch die zu tragenden Kosten in acht monatlichen Raten auszugleichen;
4. Der Vergleich wird unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung geschlossen und kommt nur im Falle der Zustimmung zustande. Der Kläger wird eine entsprechende Gläubigerversammlung kurzfristig einberufen. Der Vergleichsbetrag bzw. die erste Rate gem. Ziff. 1 und 3. ist innerhalb einer Woche nach schriftlicher Mitteilung der Zustimmung der Gläubigerversammlung durch den Kläger zur Zahlung fällig.
Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)
Amtsgericht Gießen, 21.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.