Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GinYuu GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ollenhauer Straße 1, 53113 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 19787
EUID
DER3201.HRB19787
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 119/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.10.2024
Prüfungstermin
01.09.2025
Prüfungstermin
18.06.2026
Fristende Stellungnahme
02.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist die Entwicklung von Konzepten für Errichtung und Betrieb von Gastronomiebetrieben, sowie Restaurants, Café, Bistros und Schnellrestaurants und begleitende Beratung, insbesondere Entwicklung und begleitende Beratung von Franchise- und Lizenzsystemen für Gastronomiekonzepte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GinYuu GmbH ist beim Amtsgericht Bonn anhängig. Im Juli 2025 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 01.09.2025 festgelegt wurde. Im Mai 2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Gläubiger erhielten Gelegenheit, bis zum 02.07.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag der Verwalterin und zum Schlussverzeichnis der Forderungen Stellung zu nehmen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 497.158,21 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 87.159,14 EUR zur Verfügung, abzüglich möglicher restlicher Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GinYuu GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 97 IN 119/20 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Kent Hahne vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur P…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GinYuu GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 97 IN 119/20 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Kent Hahne vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei die jeweiligen Prüfungsstichtage der 08.10.2024, der 01.09.2025 und der 18.06.2026 sind. Rechtsanwaltskanzlei dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG ist als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Angaben der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 497.158,21 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 87.159,14 EUR zur Verfügung, wobei noch restliche Masseverbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 02.07.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, dem Vergütungsantrag und dem Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
wird angeordnet:
Di…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 119/20
Amtsgericht Bonn, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
Verfahrensbevollmäc…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
02.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 119/20
Amtsgericht Bonn, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
hat das Gericht der…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 497.158,21 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 87.159,14 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
97 IN 119/20
Amtsgericht Bonn, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
wird angeordnet:
Di…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 119/20
Amtsgericht Bonn, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
wird angeordnet:
Di…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
97 IN 119/20
Amtsgericht Bonn, 08.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
Verfahrensbevollmäc…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen €
Zwischensumme €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer €
Endbetrag €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 01.12.2020 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse €.
Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von 55 Gläubigern €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
97 IN 119/20
Amtsgericht Bonn, 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
Verfahrensbevollmäc…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 119/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19787 eingetragenen GinYuu GmbH, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kent Hahne, Ollenhauerstr. 1, 53113 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn wie folgt festgesetzt:
Vergütung €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen €
Zwischensumme €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von € €
Endbetrag €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 29.09.2020 bis zum 01.12.2020 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug €.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach €. Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von € zu.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau eingesehen werden.
97 IN 119/20
Amtsgericht Bonn, 10.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.