Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GIOVO GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Borsigstraße 17, 63165 Mühlheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50973
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB50973
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 216/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.04.2026
Eröffnung
09.09.2026 , 09:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.10.2026
Widerspruchsfrist
11.11.2026
Berichtstermin
18.11.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel, insbesondere Handel und Vertrieb von Nahrungs- und Genussmitteln, insbesondere Weine, Spirituosen, Getränke, Lebens- und Genussmitteln, von Haushalts- und Gastronomieartikeln aller Art und der Handel mit digitalen Medien betreffend Nahrungs- und Genussmittel aller Art sowie Haushalts- und Gastronomieartikeln aller Art soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf. Im Übrigen der Im- und Export von Nahrungs- und Genussmitteln aller Art sowie Haushalts- und Gastronomieartikeln aller Art, das Erbringen von Cateringservices sowie der Betrieb einer Konditorei und Bäckerei einschließlich der Herstellung der Backwaren.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Import & Export
Nebenbranche
Lebensmittel & Getränke
Geschäftstätigkeit
Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln sowie Import, Export, Catering und Betrieb einer Bäckerei
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der GIOVO GmbH ist am 20.04.2026 durch das Amtsgericht Offenbach am Main die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 20.04.2026 ist über das Vermögen der GIOVO GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Petra Heidenfelder zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 09.09.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Frau Heidenfelder auch als endgültige Insolvenzverwalterin bestätigt wurde. …
Am 20.04.2026 ist über das Vermögen der GIOVO GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Petra Heidenfelder zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 09.09.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Frau Heidenfelder auch als endgültige Insolvenzverwalterin bestätigt wurde. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.10.2026 anzumelden. Für den 18.11.2026 ist eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) anberaumt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Verwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen werden soll. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; Widersprüche sind bis zum 11.11.2026 möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 216/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GIOVO GmbH, Borsigstraße 17, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50973), vertr. d.: Ciriaco Forestiero, Borsigstraße 17, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), ist am 20.04.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens d…
Az.: 8 IN 216/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GIOVO GmbH, Borsigstraße 17, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50973), vertr. d.: Ciriaco Forestiero, Borsigstraße 17, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), ist am 20.04.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 216/26 . Am 09.09.2026 um 09:45 Uhr ist über das Vermögen der GIOVO GmbH, Borsigstraße 17, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50973), vertr. d.: Ciriaco Forestiero, Borsigstraße 17, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsa…
Geschäftsnummer: 8 IN 216/26 . Am 09.09.2026 um 09:45 Uhr ist über das Vermögen der GIOVO GmbH, Borsigstraße 17, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50973), vertr. d.: Ciriaco Forestiero, Borsigstraße 17, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 21.10.2026,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Mittwoch, 18.11.2026, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 11.11.2026 schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt. Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: - Gemäß §§ 160 Abs. 1, 276 S 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.09.2026
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