Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GIP Metallbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 207029
EUID
DEP1103.HRB207029
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 87/22 c
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
03.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIP Metallbau GmbH in Braunschweig ist eröffnet. Die Geschäftsführer Andreas Kiesel und Olaf Sippel vertreten die Schuldnerin. Für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf den 03.01.2025 bestimmt. In dieser Versammlung soll über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO abgestimmt werden, insbesondere über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung wegen insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche mit dem Geschäftsführer Olaf Sippel sowie die aufschiebend bedingt geschlossene Vergleichsvereinbarung mit dem weiteren Geschäftsführer Andreas Kiesel. Zustimmungen gelten auch bei Beschlussunfähigkeit der Versammlung als erteilt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 87/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIP Metallbau GmbH, Friedrich-Seele-Straße 1 b, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207029), vertr. d.: 1. Andreas Kiesel, (Geschäftsführer), 2. Olaf Sippel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversa…
274 IN 87/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIP Metallbau GmbH, Friedrich-Seele-Straße 1 b, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207029), vertr. d.: 1. Andreas Kiesel, (Geschäftsführer), 2. Olaf Sippel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
03.01.2025.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss einer Vergleichsvereinbarung gem. Angebot vom 05.04.2024 mit dem Geschäftsführer, Herrn Olaf Sippe sowie der GIP GmbH wegen insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche
- der aufschiebend bedingt geschlossenen Vergleichsvereinbarung vom 11.09.2024 mit dem weiteren Geschäftsführer, herrn Andreas Kiesel.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 27.11.2024
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