Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GKM Fashion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Eckstraße 10, 66976 Rodalben
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 23560
EUID
DET3403V.HRB23560
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 86/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Paul Wieschemann
Adresse
Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern
Telefon
0631/34195-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.09.2025 , 09:00 Uhr
Aufhebung
03.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Ein- und Verkauf von Schuhen und Textilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GKM Fashion GmbH ist am 18.09.2025 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Paul Wieschemann bestellt. Am 03.01.2026 ist der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen und das Verfahren aufgehoben worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind ebenfalls am 03.01.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 86/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin GKM Fashion GmbH, Eckstraße 10, 66976 Rodalben (AG Zweibrücken, HRB 23560), vertr. d.: Steffen Mayer, Eckstraße 10b, 66976 Rodalben, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 1…
1 IN 86/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin GKM Fashion GmbH, Eckstraße 10, 66976 Rodalben (AG Zweibrücken, HRB 23560), vertr. d.: Steffen Mayer, Eckstraße 10b, 66976 Rodalben, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 18.09.2025 am 03.01.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 03.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 86/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GKM Fashion GmbH, Eckstraße 10, 66976 Rodalben (AG Zweibrücken, HRB 23560), vertr. d.: Steffen Mayer, Eckstraße 10b, 66976 Rodalben, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, …
1 IN 86/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GKM Fashion GmbH, Eckstraße 10, 66976 Rodalben (AG Zweibrücken, HRB 23560), vertr. d.: Steffen Mayer, Eckstraße 10b, 66976 Rodalben, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 18.09.2025 sind am 03.01.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Pirmasens eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 03.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 86/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GKM Fashion GmbH, Eckstraße 10, 66976 Rodalben (AG Zweibrücken, HRB 23560), vertr. d.: Steffen Mayer, Eckstraße 10b, 66976 Rodalben, (Geschäftsführer), ist am 18.09.2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordne…
1 IN 86/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GKM Fashion GmbH, Eckstraße 10, 66976 Rodalben (AG Zweibrücken, HRB 23560), vertr. d.: Steffen Mayer, Eckstraße 10b, 66976 Rodalben, (Geschäftsführer), ist am 18.09.2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/34195-0, Fax: 0631/470269, E-Mail: buero@wieschemann.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 18.09.2025
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