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Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BORUFA GmbH i. L. ist eröffnet. Der Liquidator Michael Borell vertritt die Schuldnerin zunächst, später wird Rechtsanwalt Stephan Haspel als Insolvenzverwalter tätig. Das Amtsgericht Pirmasens hat am 22.08.2025 die schriftliche Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Termin für den 04.11.2025 festgelegt wurde. Im November 2025 wurden Fristen zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Verwalters gesetzt, wobei der Stichtag auf den 19.12.2025 bestimmt wurde. Am 08.05.2026 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt und die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der besondere Prüfungs- und Schlusstermin ist auf den 08.07.2026 angesetzt, der der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen dient. Der verfügbare Massebestand beträgt 27.679,26 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten; Insolvenzforderungen sind in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 26/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BORUFA GmbH i. L., Am Sonnenhang 40, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 31110), vertr. d.: Michael Borell, Ott-Muck-Straße 29, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, (Liquidator), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor de…
1 IN 26/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BORUFA GmbH i. L., Am Sonnenhang 40, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 31110), vertr. d.: Michael Borell, Ott-Muck-Straße 29, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, (Liquidator), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 26/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BORUFA GmbH i. L., Am Sonnenhang 40, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 31110), vertr. d.: Michael Borell, Ott-Muck-Straße 29, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, (Liquidator), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin u…
1 IN 26/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BORUFA GmbH i. L., Am Sonnenhang 40, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 31110), vertr. d.: Michael Borell, Ott-Muck-Straße 29, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, (Liquidator), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 19.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 27.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 26/18: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass BORUFA GmbH i. L., Am Sonnenhang 40, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 31110), vertr. d.: Michael Borell, Ott-Muck-Straße 29, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 In…
1 IN 26/18: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass BORUFA GmbH i. L., Am Sonnenhang 40, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 31110), vertr. d.: Michael Borell, Ott-Muck-Straße 29, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem besonderer Prüfungs- und Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf:
08.07.2026.
Der Termin dient der
a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 26/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BORUFA GmbH i. L., Am Sonnenhang 40, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 31110), vertr. d.: Michael Borell, Ott-Muck-Straße 29, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Steph…
1 IN 26/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BORUFA GmbH i. L., Am Sonnenhang 40, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 31110), vertr. d.: Michael Borell, Ott-Muck-Straße 29, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Haspel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 35.327,47 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 3.346,78 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 38.674,25 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter hat einen Zuschlag gem. § 3 InsVV in Höhe von 25 % beantragt. Er begründet diesen mit einem erheblichen Aufwand im Zusammenhang mit der Prüfung der Geschäftsführerhaftungsansprüche. Mit Schreiben vom 27.03.2026 hat der Insolvenzverwalter die Gründe für einen Zuschlag näher ausgeführt.
Die Masse hat sich aufgrund der Einnahmen aus Haftungsansprüchen gem. § 64 GmbHG (a. F.) um 19.762,33 EUR erhöht. Sodass aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage die Regelvergütung grundsätzlich die Tätigkeit im Zusammenhang mit § 64 GmbHG abdeckt. Allerdings war im hiesigen Verfahren die Prüfung und Bearbeitung der Ansprüche gem. § 64 GmbHG aufgrund des Rechtsstreits in mehreren Instanzen außergewöhnlich hoch. Weshalb ein Zuschlag gem. § 3 InsVV als angemessen erachtet wird.
Im Verfahren wurden lediglich drei Forderungen angemeldet und der Geschäftsbetrieb war bereits eingestellt. Dies würde ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz rechtfertigen.
Im Rahmen der Vergütungsfestsetzung ist im Wege der Gesamtschau die Höhe des Gesamtzuschlags bzw. Gesamtabschlags zu bestimmen.
Es wird daher ein Zuschlag in Höhe von 10 % gewährt.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 26/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BORUFA GmbH i. L., Am Sonnenhang 40, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 31110), vertr. d.: Michael Borell, Ott-Muck-Straße 29, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf de…
1 IN 26/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BORUFA GmbH i. L., Am Sonnenhang 40, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 31110), vertr. d.: Michael Borell, Ott-Muck-Straße 29, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pirmasens zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Haspel, Hermann-Staudinger-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz, Tel.: 06341/5102-0, Fax: 06341/5102-29, Internet: has@rahaspel.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 27.679,26 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Pirmasens, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 1 IN 26/18
In dem Insolvenzverfahren BORUFA GmbH i. L., Am Sonnenhang 40, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 31110), vertr. d.: Michael Borell, Ott-Muck-Straße 29, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, (Liquidator), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet …
Geschäfts-Nr. 1 IN 26/18
In dem Insolvenzverfahren BORUFA GmbH i. L., Am Sonnenhang 40, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 31110), vertr. d.: Michael Borell, Ott-Muck-Straße 29, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, (Liquidator), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 04.11.2025.
Amtsgericht Pirmasens, 22.08.2025
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