Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Glas Dostert GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Breuershofstraße 70, 47807 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 12662
EUID
DER1402.HRB12662
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
95 IN 32/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.03.2025
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
24.04.2025
Abschlagsverteilung
27.05.2025
Forderungsanmeldefrist nachrangige Gläubiger
21.10.2025
Prüfungstermin
17.11.2025
Prüfungstermin
25.11.2025
Prüfungstermin
23.04.2026
Prüfungstermin
26.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf und die Verarbeitung von Glas, die Bearbeitung von Glas (Glasschleiferei) sowie der Verkauf von glaskunstgewerblichen Artikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glas Dostert GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Der vorläufige Insolvenzforderungsantrag lag zur Einsichtnahme vor, und die Vergütung des vorläufigen Verwalters wurde beantragt. Es wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag zuletzt auf den 26.05.2026 festgelegt wurde. Ein Vorschuss auf die Auslagen des Insolvenzverwalters wurde bewilligt. Eine Abschlagsverteilung im Rang 0 wurde angeordnet, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 181.724,53 EUR berücksichtigt wurden und ein Gesamtbetrag von 289.649,52 EUR abzüglich Verfahrenskosten zur Verfügung stand. Nachrangige Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.10.2025 anzumelden. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung und Verteilung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glas Dostert GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Zunächst wurde ein Vergütungsantrag für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter geprüft und dessen Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen angemeldet und im schriftlichen V…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glas Dostert GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Zunächst wurde ein Vergütungsantrag für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter geprüft und dessen Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen angemeldet und im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei mehrere Prüfungstermine (21.03.2025, 17.11.2025, 25.11.2025) festgelegt wurden. Nachrangige Gläubiger wurden zur Forderungsanmeldung bis zum 21.10.2025 aufgefordert. Es erfolgte eine Abschlagsverteilung im Rang 0 mit einem verfügbaren Gesamtbetrag von 289.649,52 EUR abzüglich Verfahrenskosten, wobei Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 181.724,53 EUR berücksichtigt wurden. Aktuell wird ein Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters beantragt und bewilligt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist für den 23.04.2026 sowie den 26.05.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tön…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tönisvorst
hat der Verwalter die Festsetzung eines Vorschusses auf seine Vergütung beantragt.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Woche.
95 IN 32/21
Amtsgericht Krefeld, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tön…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tönisvorst
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld, Zimmer Nr. H 50 niedergelegt.
95 IN 32/21
Amtsgericht Krefeld, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tön…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tönisvorst
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld, Zimmer Nr. H 50 niedergelegt.
95 IN 32/21
Amtsgericht Krefeld, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18 , 47918 Tö…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18 , 47918 Tönisvorst
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Nicole Ulfkotte-Bohnke, Heidestr. 4, 42579 Heiligenhaus
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters ein Vorschuss auf die Auslagen bewilligt.
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 22.12.2021 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
95 IN 32/21
Amtsgericht Krefeld, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tön…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tönisvorst
soll eine Abschlagsverteilung im Rang 0 erfolgen. In das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO wurden Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 181.724,53 EUR aufgenommen. Für die Verteilung steht ein Gesamtbetrag in Höhe von 289.649,52 EUR abzüglich Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie die Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis sind bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der in § 189 Abs. 1 InsO vorgesehenen Ausschlussfrist bei dem Insolvenzgericht zu erheben.
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Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
95 IN 32/21
Amtsgericht Krefeld, 27.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tön…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tönisvorst
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 25.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
95 IN 32/21
Amtsgericht Krefeld, 23.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tön…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tönisvorst
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
95 IN 32/21
Amtsgericht Krefeld, 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tön…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tönisvorst
liegt der Vergütungsantrag für die Tätigkeit als vorläufige Insolvenzverwalter zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle vor. Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Woche.
95 IN 32/21
Amtsgericht Krefeld, 21.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tön…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tönisvorst
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Geprüft wird/werden die Forderungsanmeldung/en: Lfd. Nr. 19-33
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
95 IN 32/21
Amtsgericht Krefeld, 21.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tön…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 32/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12662 eingetragenen Glas Dostert GmbH, Breuershofstr. 70, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Monika Dostert, Rosental 18, 47918 Tönisvorst
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld, Zimmer Nr. H 050 eingesehen werden.
95 IN 32/21
Amtsgericht Krefeld, 24.04.2025
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