Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 9492
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Insolvenzprofil
Glaserei Giljohann & Wolf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gartnischer Weg 103, 33790 Halle (Westfalen)
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 9492
EUID
DER2103.HRB9492
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 408/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.05.2026 , 13:58 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.08.2026
Berichtstermin
10.09.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
10.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Glaserei
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 27.05.2026 um 13:58 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Glaserei Giljohann & Wolf GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9492 eingetragen. Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Kristin Brocker bestellt. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen verbunden: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot an die Schuldnerin auferlegt, wobei die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt ist, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 27.05.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der Glaserei Giljohann & Wolf GmbH angeordnet und Rechtsanwältin Kristin Brocker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.07.2026 aufgrund des Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigk…
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 27.05.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der Glaserei Giljohann & Wolf GmbH angeordnet und Rechtsanwältin Kristin Brocker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.07.2026 aufgrund des Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde ebenfalls Rechtsanwältin Kristin Brocker ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.08.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist für den 10.09.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bielefeld angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 408/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9492 eingetragenen Glaserei Giljohann & Wolf GmbH, Gartnischer Weg 103, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Waldemar Wolf, Ale…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 408/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9492 eingetragenen Glaserei Giljohann & Wolf GmbH, Gartnischer Weg 103, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Waldemar Wolf, Alexander-Schmorell-Straße 42, 33790 Halle
Geschäftszweig: der Betrieb einer Glaserei
ist am 27.05.2026, um 13:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Kristin Brocker, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 408/26
Amtsgericht Bielefeld, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 408/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9492 eingetragenen Glaserei Giljohann & Wolf GmbH, Gartnischer Weg 103, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Waldemar Wolf
Geschäftszweig: der Betrieb einer Glaser…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 408/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9492 eingetragenen Glaserei Giljohann & Wolf GmbH, Gartnischer Weg 103, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Waldemar Wolf
Geschäftszweig: der Betrieb einer Glaserei
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2026, um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Kristin Brocker, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 10.09.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 408/26
Bielefeld, 01.07.2026
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