Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Glasfaser Direkt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hohenzollernring 57, 50672 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 104872
EUID
DER3306.HRB104872
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 30/23
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Festsetzung Verwaltervergütung
13.02.2025
Aufhebung der Planüberwachung
06.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
(i) die Bereitstellung von Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen, sowie die Verwaltung und Erschließung von Breitbandanschlüssen und (ii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung eigenen Vermögens sowie von Unternehmensbeteiligungen und die Erbringung von Dienstleistungen für Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft, wobei die Gesellschaft keine Tätigkeiten ausübt, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasfaser Direkt GmbH ist anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 06.01.2026 hebt das Amtsgericht Köln die Planüberwachung gemäß § 268 Abs. 1 InsO auf. Im zweiten, zeitlich späteren Teil der Bekanntmachung vom 13.02.2025 werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt (§§ 63, 64 InsO). Gegen beide Beschlüsse steht den Beteiligten das Recht auf sofortige Beschwerde oder Erinnerung zu. Die Schuldnerin wird durch mehrere Geschäftsführer vertreten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 30/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104872 eingetragenen Glasfaser Direkt GmbH, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennennennen Frau Niamh Ann McBreen, Erftstr. 15 - 17,…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 30/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104872 eingetragenen Glasfaser Direkt GmbH, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennennennen Frau Niamh Ann McBreen, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln und Herrn Markus Jobst, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln und Herrn Mikhail Nahorny, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln und Herrn Dr. Jürgen Hernichel, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln und Herrn Ronny Juch, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln
wird die Planüberwachung gem. § 268 Abs. Nr.1 InsO aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln oder dem Landgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 30/23
Amtsgericht Köln, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 30/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104872 eingetragenen Glasfaser Direkt GmbH, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennennennen Frau Niamh Ann McBreen, Erftstr. 15 - 17,…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 30/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104872 eingetragenen Glasfaser Direkt GmbH, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennennennen Frau Niamh Ann McBreen, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln und Herrn Markus Jobst, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln und Herrn Mikhail Nahorny, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln und Herrn Dr. Jürgen Hernichel, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln und Herrn Ronny Juch, Erftstr. 15 - 17, 50672 Köln
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 eingesehen werden.
70c IN 30/23
Amtsgericht Köln, 13.02.2025
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