Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Glasfasertechnik Pioch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lisztstraße 24, 53881 Euskirchen
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 22764
EUID
DER3201.HRB22764
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 61/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.05.2024 , 08:20 Uhr
Eröffnung
05.06.2024 , 18:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.07.2024
Berichtstermin
30.08.2024
Prüfungstermin
17.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Verarbeitung von Glasfaserkabel im On- und Offshorebereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasfasertechnik Pioch GmbH ist am 14.05.2024 um 08:20 Uhr mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Franz Zilkens bestellt worden. Das Verfahren ist am 05.06.2024 um 18:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin endgültig eröffnet worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.07.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.08.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und der Bericht des Insolvenzverwalters sind ab dem 30.07.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasfasertechnik Pioch GmbH ist am 05.06.2024 um 18:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 30.04.2024 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 14.05.2024 um 08:20 Uhr ange…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasfasertechnik Pioch GmbH ist am 05.06.2024 um 18:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 30.04.2024 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 14.05.2024 um 08:20 Uhr angeordnet worden. Zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter ist Dr. Franz Zilkens bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 15.07.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.08.2024 festgelegt worden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Die Unterlagen werden ab dem 30.07.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein späterer Termin für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 17.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 61/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22764 eingetragenen Glasfasertechnik Pioch GmbH, Lisztstrasse 24, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Pioch, Heinrich-Rosen-…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 61/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22764 eingetragenen Glasfasertechnik Pioch GmbH, Lisztstrasse 24, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Pioch, Heinrich-Rosen-Allee 49, 53919 Weilerswist
Geschäftszweig: Die Verarbeitung von Glasfaserkabel im On- und Offshorebereich
ist am 14.05.2024, um 08:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Franz Zilkens, Eifelring 45-49, 53879 Euskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 61/24
Amtsgericht Bonn, 14.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 61/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22764 eingetragenen Glasfasertechnik Pioch GmbH, gegründet am 29.12.2016, Lisztstrasse 24, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Pioch, Heinrich-Rosen-Allee 49, 5…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 61/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22764 eingetragenen Glasfasertechnik Pioch GmbH, gegründet am 29.12.2016, Lisztstrasse 24, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Pioch, Heinrich-Rosen-Allee 49, 53919 Weilerswist
Geschäftszweig: Die Verarbeitung von Glasfaserkabel im On- und Offshorebereich
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.06.2024, um 18:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Franz Zilkens, Eifelring 45-49, 53879 Euskirchen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
97 IN 61/24
Bonn, 05.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22764 eingetragenen Glasfasertechnik Pioch GmbH, Lisztstrasse 24, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Pioch, Heinrich-Rosen-Allee 49, …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22764 eingetragenen Glasfasertechnik Pioch GmbH, Lisztstrasse 24, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Pioch, Heinrich-Rosen-Allee 49, 53919 Weilerswist
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 61/24
Amtsgericht Bonn, 06.07.2026
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