Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Glastechnik Schneeberg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Silberbachstraße 16, 08289 Schneeberg
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 30322
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1206.HRB30322
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
301 IN 1646/25; 306 IN 1646/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.08.2025 , 11:52 Uhr
Abweisung des Eröffnungsantrags
05.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Isolierglas, Groß- und Einzelhandel mit Isolierglas und Zubehör, Veredlung und Vertrieb von Flachglas aller Art sowie aller artverwandten Geschäfte.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sonstige Produktion
Subbranche
Sonstige Warenherstellung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Herstellung und Vertrieb von Isolierglas sowie Groß- und Einzelhandel mit Glas und Zubehör
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 28.08.2025 um 11:52 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Glastechnik Schneeberg GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Tiemo Gruner, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Prof. Dr. jur. Lucas Flöther ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Glastechnik Schneeberg GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tiemo Gruner, ist am 28.08.2025 um 11:52 Uhr Prof. Dr. jur. Lucas Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Zugleich ist angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegen…
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Glastechnik Schneeberg GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tiemo Gruner, ist am 28.08.2025 um 11:52 Uhr Prof. Dr. jur. Lucas Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Zugleich ist angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt). Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist durch Beschluss vom 05.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann durch Aufgabe zur Post oder durch öffentliche Bekanntmachung im Internet erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis maßgeblich. Die Beschwerde ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen und muss begründet werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern es den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1646/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Glastechnik Schneeberg GmbH, Silberbachstraße 16, 08289 Schneeberg, Amtsgericht Chemnitz, HRB 30322
vertreten durch den Geschäftsführer Tiemo Gruner
- wurde am 28.08.2025 um 11:52 Uhr Prof. Dr.…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1646/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Glastechnik Schneeberg GmbH, Silberbachstraße 16, 08289 Schneeberg, Amtsgericht Chemnitz, HRB 30322
vertreten durch den Geschäftsführer Tiemo Gruner
- wurde am 28.08.2025 um 11:52 Uhr Prof. Dr. jur. Lucas Flöther, Leipziger Straße 58, 09113 Chemnitz, Telefax 03 71 44461 11, Website www.floether-wissing.de, Telefon geschäftlich 03 71 44461 0, Email geschäftlich inso@floether-wissing.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 306 IN 1646/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Glastechnik Schneeberg GmbH, Silberbachstraße 16, 08289 Schneeberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30322
vertreten durch den Geschäftsführer Tiemo Gruner
- wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolv…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 306 IN 1646/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Glastechnik Schneeberg GmbH, Silberbachstraße 16, 08289 Schneeberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30322
vertreten durch den Geschäftsführer Tiemo Gruner
- wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 05.10.2026 mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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