Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 34012
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GLD-WEST GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alter Graben 15, 47918 Tönisvorst
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 34012
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2402.HRB34012
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 149/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.02.2026 , 09:08 Uhr
Eröffnung
12.10.2026 , 12:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.12.2026
Einsicht Forderungstabelle
16.12.2026
Berichtstermin
04.01.2027
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung, Projektentwicklung, der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Produktion und Vermarktung von Mobile Commerce - Anwendungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Projektentwicklung & Bauträger
Nebenbranche
IT & Software
Geschäftstätigkeit
Immobilienverwaltung, -entwicklung und -handel sowie Produktion und Vermarktung von Mobile Commerce-Anwendungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 20.02.2026 um 09:08 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GLD-WEST GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34012 eingetragen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl bestellt worden. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 und 3 InsO verbunden. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt, und sie sind aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLD-WEST GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34012, ist am 20.02.2026 um 09:08 Uhr angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl bestellt. Es wurden Sicherungsmaßnahmen ergriffen, darunter das …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLD-WEST GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34012, ist am 20.02.2026 um 09:08 Uhr angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl bestellt. Es wurden Sicherungsmaßnahmen ergriffen, darunter das Verbot der Zahlung an die Schuldnerin und die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 25.11.2025 bei Gericht eingegangen. Am 12.10.2026 um 12:31 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl ist zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.12.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 04.01.2027. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 16.12.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 149/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34012 eingetragenen GLD-WEST GmbH, Alter Graben 15, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Markovic Goldin, Hohensy…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 149/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34012 eingetragenen GLD-WEST GmbH, Alter Graben 15, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Markovic Goldin, Hohensyburgstraße 55 , 44265 Dortmund und Herrn Dmytro Vaisband, Rosental 17, 44135 Dortmund
Geschäftszweig: Die Verwaltung, Projektentwicklung, der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Produktion und Vermarktung von Mobile Commerce - Anwendungen.
ist am 20.02.2026, um 09:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 149/25
Amtsgericht Dortmund, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 149/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34012 eingetragenen GLD-WEST GmbH, Alter Graben 15, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Markovic Goldin, Hohensyburgstraße 55 , 44265 Dortmund und H…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 149/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34012 eingetragenen GLD-WEST GmbH, Alter Graben 15, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Markovic Goldin, Hohensyburgstraße 55 , 44265 Dortmund und Herrn Dmytro Vaisband, Rosental 17, 44135 Dortmund
Geschäftszweig: Die Verwaltung, Projektentwicklung, der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Produktion und Vermarktung von Mobile Commerce - Anwendungen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.10.2026, um 12:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.12.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.01.2027.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
251 IN 149/25
Dortmund, 12.10.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.