Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gleis u. Industrie-Service SB24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Vereinstraße 1, 41749 Viersen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 22702
EUID
DER1504.HRB22702
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
33 IN 11/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul
Adresse
Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Telefon
0211 49144-0
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
10.03.2026 , 16:19 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.03.2026 , 16:19 Uhr
Eröffnung
01.04.2026 , 07:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.05.2026
Berichtstermin
30.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
der An- und Verkauf von Baumaschinen und Baumaschinenzubehör, insbesondere auch die Distribution solcher Gegenstände; des Weiteren Gleisbauarbeiten, Schienenwechsel, Ein- u. Ausbau von Gleisen, Tiefbau, manuelle Entkernung und Aufräumungsarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gleis u. Industrie-Service SB24 GmbH ist am 01.04.2026 um 07:23 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 10.03.2026 bei Gericht eingegangen. Vor der Eröffnung sind am 10.03.2026 um 16:19 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.06.2026. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, da das Verfahren schriftlich durchgeführt wird. Die Unterlagen liegen ab dem 02.06.2026 zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 11/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22702 eingetragenen Gleis u. Industrie-Service SB24 GmbH, Vereinsstr. 1, 41749 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Sitnikow,
wird wegen Zahlungsunfä…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 11/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22702 eingetragenen Gleis u. Industrie-Service SB24 GmbH, Vereinsstr. 1, 41749 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Sitnikow,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2026, um 07:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf, Telefon: 0211 49144-0, Fax: 02114914434.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- und gegebenenfalls zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 206 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
33 IN 11/26
Mönchengladbach, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 11/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22702 eingetragenen Gleis u. Industrie-Service SBS24 GmbH, Vereinstraße 1, 41749 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Da…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 11/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22702 eingetragenen Gleis u. Industrie-Service SBS24 GmbH, Vereinstraße 1, 41749 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Sitnikow,
ist am 10.03.2026, um 16:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
33 IN 11/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 10.03.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.