Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gletscherstein Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hauptstraße 110, 31719 Wiedensahl
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 201585
EUID
DEP2106.HRB201585
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 83/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
02.05.2024 , 11:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.06.2024
Prüfungstermin
24.07.2024
Gläubigerversammlung
20.02.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
15.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Gletscherstein Immobilien GmbH ist am 02.05.2024 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Schuldner wird vertreten durch Wilhelm Niemitz. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 18.06.2024. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Ein Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, war ursprünglich der 24.07.2024. In einer späteren Bekanntmachung vom 10.02.2025 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 15.03.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Über das Vermögen der Gletscherstein Immobilien GmbH ist am 02.05.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldefrist endet am 18.06.2024. Ein Stichtag für die schriftliche Prüfung der Forderungen ist der 24.07.2024. Für die besondere Gläubigerversammlung wird ein Termin am 20.02.2025 angesetzt, auf …
Über das Vermögen der Gletscherstein Immobilien GmbH ist am 02.05.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldefrist endet am 18.06.2024. Ein Stichtag für die schriftliche Prüfung der Forderungen ist der 24.07.2024. Für die besondere Gläubigerversammlung wird ein Termin am 20.02.2025 angesetzt, auf der über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Verkauf einer Schuldnerbeteiligung, beschlossen werden soll. Ein weiterer Stichtag für Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen ist der 15.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 83/23: Über das Vermögen der Gletscherstein Immobilien GmbH, Hauptstraße 110, 31719 Wiedensahl (AG Stadthagen, HRB 201585), vertr. d.: Wilhelm Niemitz, Hauptstraße 27, 31719 Wiedensahl, (Geschäftsführer), ist am 02.05.2024 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt D…
47 IN 83/23: Über das Vermögen der Gletscherstein Immobilien GmbH, Hauptstraße 110, 31719 Wiedensahl (AG Stadthagen, HRB 201585), vertr. d.: Wilhelm Niemitz, Hauptstraße 27, 31719 Wiedensahl, (Geschäftsführer), ist am 02.05.2024 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, Schiffgraben 20, 30159 Hannover, Tel.: 0511/123105-0, Fax: 0511/123105-99, E-Mail: info@insotreu.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 24.07.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.06.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.07.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 06.05.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gletscherstein Immobilien GmbH, Hauptstraße 110, 31719 Wiedensahl (AG Stadthagen, HRB 201585), vertr. d.: Wilhelm Niemitz, Hauptstraße 27, 31719 Wiedensahl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forder…
47 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gletscherstein Immobilien GmbH, Hauptstraße 110, 31719 Wiedensahl (AG Stadthagen, HRB 201585), vertr. d.: Wilhelm Niemitz, Hauptstraße 27, 31719 Wiedensahl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gletscherstein Immobilien GmbH, Hauptstraße 110, 31719 Wiedensahl (AG Stadthagen, HRB 201585), vertr. d.: Wilhelm Niemitz, Hauptstraße 27, 31719 Wiedensahl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen…
47 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gletscherstein Immobilien GmbH, Hauptstraße 110, 31719 Wiedensahl (AG Stadthagen, HRB 201585), vertr. d.: Wilhelm Niemitz, Hauptstraße 27, 31719 Wiedensahl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 20.02.2025, 10:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung der Schuldnerbeteiligung an der Firma OSZ Oldenburg GmbH & Co.KG (Verkauf des Kommanditanteil gemäß vorliegendem Angebot)
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 31.01.2025
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