Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Global Entrepreneurship Centre GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Areal Böhler, Gebäude 20, Böhlerstr. 1, 40667 Meerbusch
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 17421
EUID
DER1102.HRB17421
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 14/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Kier
Adresse
Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
Telefon
0211/492240
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.01.2024 , 14:15 Uhr
Eröffnung
01.03.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.04.2024
Prüfungstermin
23.04.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
20.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und Betrieb eines Global Entrepreneurship Centre, Aufbau verschiedener Franchise-Zentren im Ausland, Managementgesellschaft eines Venture Capital Fonds, Beratung im Bereich Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft, Start-up Beratung zur Unterstützung bei Skalierungsfragen, Anbietung und Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Entrepreneurship Centre GmbH ist am 01.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 24.01.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Markus Kier zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.04.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin, der zugleich der erste Gläubigerversammlungstermin ist, findet am 23.04.2024 statt. Am 20.02.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 14/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17421 eingetragenen Global Entrepreneurship Centre GmbH, Areal Böhler, Gebäude 20, Böhlerstr. 1, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführe…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 14/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17421 eingetragenen Global Entrepreneurship Centre GmbH, Areal Böhler, Gebäude 20, Böhlerstr. 1, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Friedrich Barth und Herrn Sebastian Gronwald,
ist am 24.01.2024, um 14:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
502 IN 14/24
Amtsgericht Düsseldorf, 24.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 14/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17421 eingetragenen Global Entrepreneurship Centre GmbH, Areal Böhler, Gebäude 20, Böhlerstr. 1, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Friedrich Barth, und Herrn S…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 14/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17421 eingetragenen Global Entrepreneurship Centre GmbH, Areal Böhler, Gebäude 20, Böhlerstr. 1, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Friedrich Barth, und Herrn Sebastian Gronwald,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2024, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf, Telefon: 0211/492240, Fax: 02114922487.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.04.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 09.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
502 IN 14/24
Düsseldorf, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 14/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17421 eingetragenen Global Entrepreneurship Centre GmbH, Areal Böhler, Gebäude 20, Böhlerstr. 1, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fr…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 14/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17421 eingetragenen Global Entrepreneurship Centre GmbH, Areal Böhler, Gebäude 20, Böhlerstr. 1, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Friedrich Barth, und Herrn Sebastian Gronwald,
ist am 20.02.2025 bei Gericht die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen (§§ 208 bis 210 InsO).
502 IN 14/24
Amtsgericht Düsseldorf, 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 14/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17421 eingetragenen Global Entrepreneurship Centre GmbH, Areal Böhler, Gebäude 20, Böhlerstr. 1, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fr…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 14/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17421 eingetragenen Global Entrepreneurship Centre GmbH, Areal Böhler, Gebäude 20, Böhlerstr. 1, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Friedrich Barth, und Herrn Sebastian Gronwald,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
502 IN 14/24
Amtsgericht Düsseldorf, 04.11.2024
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