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Insolvenzprofil
GLOFALO Global Falcon Logistics GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dujardinstraße 7, 47829 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRA 6386
EUID
DER1402.HRA6386
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
90 IN 62/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
30.09.2024
Fristende Stellungnahme
27.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLOFALO Global Falcon Logistics GmbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Krefeld behandelt. Am 16.07.2025 wurde bekanntgegeben, dass die angezeigte Masseunzulänglichkeit behoben worden ist. Im weiteren Verlauf wurde am 16.01.2026 die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 27.02.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Die zu prüfenden Punkte umfassten die Schlussrechnung der Verwalterin, den Vergütungsantrag, das Schlussverzeichnis der Forderungen, die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Der Stichtag für die Prüfung entspricht dem besonderen Prüfungstermin gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Am 19.01.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 542.539,12 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 45.404,77 EUR zur Verfügung, wobei noch restliche Masseverbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLOFALO Global Falcon Logistics GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 90 IN 62/19 geführt. Im Juli 2025 wurde festgestellt, dass die angezeigte Masseunzulänglichkeit behoben ist. Im September 2024 wurden nachträglich angemeldete Forderungen im sch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLOFALO Global Falcon Logistics GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 90 IN 62/19 geführt. Im Juli 2025 wurde festgestellt, dass die angezeigte Masseunzulänglichkeit behoben ist. Im September 2024 wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 30.09.2024 war. Das Verfahren schreitet zur Beendigung voran: Der Schlusstermin wurde angeordnet, und die Beteiligten hatten bis zum 27.02.2026 Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 45.404,77 EUR zur Verfügung, während die Forderungen der Gläubiger insgesamt 542.539,12 EUR betragen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6386 eingetragenen GLOFALO Global Falcon Logistics GmbH & Co. KG, Dujardinstr. 7, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die i…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6386 eingetragenen GLOFALO Global Falcon Logistics GmbH & Co. KG, Dujardinstr. 7, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14938 eingetragene GLOFALO Global Falcon Logistics Verwaltungsgesellschaft mbH, Dujardinstr. 7, 47829 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Markus Wirz, Inneboltstr. 5 a, 47506 Neukirchen-Vluyn und Hartmut Pannekes, Zur Hainbuche 23, 47804 Krefeld
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 542.539,12 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 45.404,77 EUR zur Verfügung.
Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
90 IN 62/19
Amtsgericht Krefeld, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6386 eingetragenen GLOFALO Global Falcon Logistics GmbH & Co. KG, Dujardinstr. 7, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die i…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6386 eingetragenen GLOFALO Global Falcon Logistics GmbH & Co. KG, Dujardinstr. 7, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14938 eingetragene GLOFALO Global Falcon Logistics Verwaltungsgesellschaft mbH, Dujardinstr. 7, 47829 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartmut Pannekes, Zur Hainbuche 23, 47804 Krefeld, und Herrn Markus Wirz, Inneboltstr. 5 a, 47506 Neukirchen-Vluyn,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
27.02.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
90 IN 62/19
Amtsgericht Krefeld, 16.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6386 eingetragenen GLOFALO Global Falcon Logistics GmbH & Co. KG, Dujardinstr. 7, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die i…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6386 eingetragenen GLOFALO Global Falcon Logistics GmbH & Co. KG, Dujardinstr. 7, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14938 eingetragene GLOFALO Global Falcon Logistics Verwaltungsgesellschaft mbH, Dujardinstr. 7, 47829 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Markus Wirz, Inneboltstr. 5 a, 47506 Neukirchen-Vluyn und Hartmut Pannekes, Zur Hainbuche 23, 47804 Krefeld
Die angezeigte Masseunzulänglichkeit konnte behoben werden.
90 IN 62/19
Amtsgericht Krefeld, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6386 eingetragenen GLOFALO Global Falcon Logistics GmbH & Co. KG, Dujardinstr. 7, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die i…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6386 eingetragenen GLOFALO Global Falcon Logistics GmbH & Co. KG, Dujardinstr. 7, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14938 eingetragene GLOFALO Global Falcon Logistics Verwaltungsgesellschaft mbH, Dujardinstr. 7, 47829 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Markus Wirz, Inneboltstr. 5 a, 47506 Neukirchen-Vluyn und Hartmut Pannekes, Zur Hainbuche 23, 47804 Krefeld
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
90 IN 62/19
Amtsgericht Krefeld, 02.09.2024
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