Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GLORINEDITA CONSTRUCOES LDA
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 32786
EUID
DEU1308.HRB32786
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 304/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
18.02.2026
Forderungsanmeldefrist
12.08.2026
Festsetzung Vergütung
21.08.2026
Einreichfrist Stellungnahmen
07.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Baudienstleistungen an Gebäuden im Hoch- und Tiefbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLORINEDITA CONSTRUCOES LDA, Zweigniederlassung Leipzig, ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Emiliano Gonçalves De Caldas vertreten. Am 18.02.2026 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Die Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Björn Frische schriftlich geltend zu machen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLORINEDITA CONSTRUCES LDA, Zweigniederlassung Leipzig, ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 18.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, sodass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Massekosten…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLORINEDITA CONSTRUCES LDA, Zweigniederlassung Leipzig, ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 18.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, sodass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter sind gemäß § 210 InsO unzulässig. Die Massegläubiger wurden aufgefordert, ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend zu machen. Zudem wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 12.08.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig schriftlich zu widersprechen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLORINEDITA CONSTRUCES LDA, Zweigniederlassung Leipzig, ist beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 403 IN 304/20 anhängig. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 18.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, sodass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLORINEDITA CONSTRUCES LDA, Zweigniederlassung Leipzig, ist beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 403 IN 304/20 anhängig. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 18.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, sodass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Zur Wahrung ihrer Rechte wurden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter bis zum 12.08.2026 schriftlich geltend zu machen. Das weitere Verfahren, einschließlich der abschließenden Gläubigerversammlung und der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger hatten Gelegenheit, bis zum 07.10.2026 Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis beim Gericht einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen von 365.120,21 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung steht. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde am 21.08.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 304/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLORINEDITA CONSTRUCOES LDA, Zweigniederlassung Leipzig Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32786
vertreten durch den Geschäftsführer Emiliano Gonçalves De Caldas
- hat der Insol…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 304/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLORINEDITA CONSTRUCOES LDA, Zweigniederlassung Leipzig Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32786
vertreten durch den Geschäftsführer Emiliano Gonçalves De Caldas
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 18.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Björn Frische, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 21672 300, Telefax: 0341 21672 332, Email geschäftlich: Bjoern.Frische@cms-hs.com
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 304/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLORINEDITA CONSTRUCOES LDA, Zweigniederlassung Leipzig Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32786
vertreten durch den Geschäftsführer Emiliano Gonçalves De Caldas
- wurde die Prü…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 304/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLORINEDITA CONSTRUCOES LDA, Zweigniederlassung Leipzig Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32786
vertreten durch den Geschäftsführer Emiliano Gonçalves De Caldas
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 12.08.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 304/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLORINEDITA CONSTRUCOES LDA, Zweigniederlassung Leipzig Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32786
vertreten durch den Geschäftsführer Emiliano Gonçalves De Caldas
- wird die absc…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 304/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLORINEDITA CONSTRUCOES LDA, Zweigniederlassung Leipzig Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32786
vertreten durch den Geschäftsführer Emiliano Gonçalves De Caldas
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 07.10.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 365.120,21 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 304/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLORINEDITA CONSTRUCOES LDA, Zweigniederlassung Leipzig Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32786
vertreten durch den Geschäftsführer Emiliano Gonçalves De Caldas
- wurde die Ver…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 304/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLORINEDITA CONSTRUCOES LDA, Zweigniederlassung Leipzig Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32786
vertreten durch den Geschäftsführer Emiliano Gonçalves De Caldas
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 21.08.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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