Unternehmensberatung, Auftragsvermittlung und Dienstleistungen, soweit diese keiner Genehmigung bedürfen, sowie der Handel mit Lederwaren, Im- und Export sowie Großhandel von Elektroartikeln und Marketing-Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GLR Consulting & Marketing GmbH wurde am 09.07.2025 um 08:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 06.10.2025 um 11:53 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist ebenfalls Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.12.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge sind bis zum 05.01.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1789/24 G-3-7 In dem Insolvenzverfahren GLR Consulting & Marketing GmbH, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126059), vertreten durch: 1. Akif Metin Karakus, Bötzingen, (Geschäftsführer), 2. Neslihan Karakus, Bötzingen, (Geschäftsführerin), werden für die vorläufige(n) Insolvenzv…
810 IN 1789/24 G-3-7 In dem Insolvenzverfahren GLR Consulting & Marketing GmbH, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126059), vertreten durch: 1. Akif Metin Karakus, Bötzingen, (Geschäftsführer), 2. Neslihan Karakus, Bötzingen, (Geschäftsführerin), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der geringen Masse des Verfahrens sind zugunsten der vorläufigen Insolvenzverwalterin unter Anwendung der BGH-Beschlüsse vom 13.07.2006 (IX ZB 104/05) sowie vom 04.02.10, (IX ZB 129/08) gem. § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 2 Abs. 2 InsO antragsgemäß die Mindestvergütung in Höhe von EUR XXX sowie Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1789/24 G-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GLR Consulting & Marketing GmbH, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126059), vertr. d.: 1. Akif Metin Karakus, (Geschäftsführer), 2. Neslihan Karakus, (Geschäftsführerin), ist am 09.07.2025 um 08:35 Uhr die vo…
810 IN 1789/24 G-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GLR Consulting & Marketing GmbH, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126059), vertr. d.: 1. Akif Metin Karakus, (Geschäftsführer), 2. Neslihan Karakus, (Geschäftsführerin), ist am 09.07.2025 um 08:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1789/24 G-3-7 Am 06.10.2025 um 11:53 Uhr ist das Insolvenzverfahren GLR Consulting & Marketing GmbH, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126059), vertreten durch: 1. Akif Metin Karakus, (Geschäftsführer), 2. Neslihan Karakus, Hebelstraße 7, 79268 Bötzingen, (Geschäftsführerin), e…
810 IN 1789/24 G-3-7 Am 06.10.2025 um 11:53 Uhr ist das Insolvenzverfahren GLR Consulting & Marketing GmbH, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126059), vertreten durch: 1. Akif Metin Karakus, (Geschäftsführer), 2. Neslihan Karakus, Hebelstraße 7, 79268 Bötzingen, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 22.12.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 05.01.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1789/24 G-77-: In dem Insolvenzverfahren GLR Consulting & Marketing GmbH, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126059),
vertreten durch:
1. Akif Metin Karakus, (Geschäftsführer),
2. Neslihan Karakus, (Geschäftsführerin), wurde am 06.10.2025 um 11:53 Uhr das Insolvenzverfahren gemä…
810 IN 1789/24 G-77-: In dem Insolvenzverfahren GLR Consulting & Marketing GmbH, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126059),
vertreten durch:
1. Akif Metin Karakus, (Geschäftsführer),
2. Neslihan Karakus, (Geschäftsführerin), wurde am 06.10.2025 um 11:53 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 06.10.2025
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