Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Medic, Armen
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Darmstädter Landstraße 119, 60598 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 48979
EUID
DEM1201.HRA48979
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1234/20 M-14-8
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
09.09.2024
Widerspruchsfrist
23.09.2024
Aufhebung
08.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Armen Medic, geboren am 15.05.1976, und dessen eingetragenen Kaufmannsunternehmen Armen Medic e.K. (Vitalis-Zentrum Pflegedienst) ist aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war im Jahr 2024 die Prüfung von nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen angeordnet worden. Gegen diese Forderungen konnte bis zum 23.09.2024 Widerspruch eingelegt werden. Das Verfahren ist mit der Aufhebung am 08.05.2026 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1234/20 M-14-8 Das Insolvenzverfahren Armen Medic, geboren am 15.05.1976, Ginnheimer Landstraße 184, 60431 Frankfurt am Main, Armen Medic e.K., Vitalis-Zentrum Pflegedienst, Darmstädter Landstraße 119, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48979), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollz…
810 IN 1234/20 M-14-8 Das Insolvenzverfahren Armen Medic, geboren am 15.05.1976, Ginnheimer Landstraße 184, 60431 Frankfurt am Main, Armen Medic e.K., Vitalis-Zentrum Pflegedienst, Darmstädter Landstraße 119, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48979), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1234/20 M-14-8 - In dem Insolvenzverfahren Armen Medic, geboren am 15.05.1976, Ginnheimer Landstraße 184, 60431 Frankfurt am Main, Armen Medic e.K., Vitalis-Zentrum Pflegedienst, Darmstädter Landstraße 119, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48979), wird die Prüfung der bis zum 09.09.2024 nachträ…
810 IN 1234/20 M-14-8 - In dem Insolvenzverfahren Armen Medic, geboren am 15.05.1976, Ginnheimer Landstraße 184, 60431 Frankfurt am Main, Armen Medic e.K., Vitalis-Zentrum Pflegedienst, Darmstädter Landstraße 119, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48979), wird die Prüfung der bis zum 09.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 23.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 08.07.2024
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