Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GM-San UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
August-Kett-Weg 1, 82291 Mammendorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 187941
EUID
DED2601V.HRB187941
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1542 IN 472/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
09.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Kanalsanierung
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM-San UG (haftungsbeschränkt) ist die Insolvenzverwalterin mit der Beantragung ihrer Vergütung sowie der Erhebung von Zuschlägen in Höhe von 25 % über die gesetzliche Regelvergütung hinaus befasst. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Hierbei umfasst der Termin die Erörterung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Gläubiger sowie die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse. Die Frist für Einwendungen und Anträge endet am 09.02.2026. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 273.791,02 EUR steht ein Betrag von 188.816,92 EUR zur Verteilung zur Verfügung, abzüglich der Gerichtskosten und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 472/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-San UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, August-Kett-Weg 1, 82291 Mammendorf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 187941
- Schuldnerin -
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM-San UG hat die Insolv…
1542 IN 472/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-San UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, August-Kett-Weg 1, 82291 Mammendorf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 187941
- Schuldnerin -
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM-San UG hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung beantragt.
Für ihre Tätigkeit als vorläufige Insolvenzverwalterin beantragt sie keine Zuschläge über die gesetzliche Regelvergütung hinaus.
Für ihre Tätigkeit als Insolvenzverwalterin beantragt sie Zuschläge in Höhe von insgesamt 25 % über die gesetzliche Regelvergütung hinaus.
Die Anträge können nach vorheriger Anmeldung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegeben, innerhalb von zwei Wochen ab Veröffentlichung dieser Mitteilung zu den Anträgen Stellung zu nehmen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 472/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-San UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, August-Kett-Weg 1, 82291 Mammendorf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 187941
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung…
1542 IN 472/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-San UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, August-Kett-Weg 1, 82291 Mammendorf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 187941
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.02.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 472/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-San UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, August-Kett-Weg 1, 82291 Mammendorf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 187941
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 273.791,02 EUR steht ein …
1542 IN 472/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-San UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, August-Kett-Weg 1, 82291 Mammendorf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 187941
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 273.791,02 EUR steht ein Betrag von 188.816,92 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.12.2025
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