Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GO Sushi & Delivery Frankfurt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Düsseldorfer Straße 1-7, 60329 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 121413
EUID
DEM1201.HRB121413
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 608/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt
Kanzlei
White & Case Insolvenz GbR
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 36 50 69 98 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.05.2024 , 15:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung, der Verkauf und die Lieferung von Lebensmitteln, insbesondere von Sushi, sowie Vertrieb von Merchandising-Artikeln und Gastronomie-Produkten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery Frankfurt GmbH ist am 21.05.2024 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 608/24 G: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery Frankfurt GmbH, Düddeldorfer Straße 1-7, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121413), vertr. d.: Denny Herok, (Geschäftsführer), ist am 21.05.2024 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldner…
810 IN 608/24 G: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery Frankfurt GmbH, Düddeldorfer Straße 1-7, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121413), vertr. d.: Denny Herok, (Geschäftsführer), ist am 21.05.2024 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 608/24 G-11-9 Am 17.09.2024 um 13:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren GO Sushi & Delivery Frankfurt GmbH, Düsseldorfer Straße 1-7, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121413),
vertreten durch:
Denny Herok, Sindelfingen, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas…
810 IN 608/24 G-11-9 Am 17.09.2024 um 13:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren GO Sushi & Delivery Frankfurt GmbH, Düsseldorfer Straße 1-7, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121413),
vertreten durch:
Denny Herok, Sindelfingen, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.12.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.12.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 608/24 G: In dem Insolvenzverfahren GO Sushi & Delivery Frankfurt GmbH, Düsseldorfer Straße 1-7, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121413),
vertreten durch:
Denny Herok, (Geschäftsführer), wurde am 17.09.2024 um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigk…
810 IN 608/24 G: In dem Insolvenzverfahren GO Sushi & Delivery Frankfurt GmbH, Düsseldorfer Straße 1-7, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121413),
vertreten durch:
Denny Herok, (Geschäftsführer), wurde am 17.09.2024 um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 17.09.2024
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