Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GO Sushi & Delivery München GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 257447
EUID
DEK1101.HRB257447
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
656/24 G
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.05.2024 , 13:40 Uhr
Eröffnung
02.12.2024 , 13:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery München GmbH ist am 28.05.2024 um 13:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery München GmbH ist am 02.12.2024 um 13:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 28.05.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenz…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery München GmbH ist am 02.12.2024 um 13:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 28.05.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist dem Schuldner die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Die Löschung von Veröffentlichungen erfolgt nach den gesetzlichen Fristen der InsoBekV.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 656/24 G: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery München GmbH, Ismaninger Straße 136, 81675 München (AG Hamburg, HRB 257447), vertr. d.: Denny Herok, (Geschäftsführer), ist am 28.05.2024 um 13:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Ve…
810 IN 656/24 G: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery München GmbH, Ismaninger Straße 136, 81675 München (AG Hamburg, HRB 257447), vertr. d.: Denny Herok, (Geschäftsführer), ist am 28.05.2024 um 13:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 656/24 G: In dem Insolvenzverfahren GO Sushi & Delivery München GmbH, Ismaninger Straße 136, 81675 München (AG Hamburg, HRB 257447),
vertreten durch:
Denny Herok, (Geschäftsführer), wurde am 02.12.2024 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung er…
810 IN 656/24 G: In dem Insolvenzverfahren GO Sushi & Delivery München GmbH, Ismaninger Straße 136, 81675 München (AG Hamburg, HRB 257447),
vertreten durch:
Denny Herok, (Geschäftsführer), wurde am 02.12.2024 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 02.12.2024
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