Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Goerdeler 45 Spielhallen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Karlstraße 2, 37603 Holzminden
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 204826
EUID
DEP2408.HRB204826
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Holzminden
Aktenzeichen
10 IN 4/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
20.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben von Spielotheken bzw. Spielhallen mit Automaten, d.h. Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und Unterhaltungsgeräten, Billardtischen u.a., sowie Automatenaufstellung. Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Goerdeler 45 Spielhallen GmbH, Karlstraße 2, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 204826), vertr. d.: Murat Akkus, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 4/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Goerdeler 45 Spielhallen GmbH, Karlstraße 2, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 204826), vertr. d.: Murat Akkus, Etage 1 re, Osdorfer Straße 120, 12207 Berlin Steglitz-Zehlendorf, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren…
10 IN 4/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Goerdeler 45 Spielhallen GmbH, Karlstraße 2, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 204826), vertr. d.: Murat Akkus, Etage 1 re, Osdorfer Straße 120, 12207 Berlin Steglitz-Zehlendorf, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Holzminden eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Holzminden an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 20.07.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-holzminden.niedersachsen.de
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 12/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Goerdeler 45 Spielhallen GmbH, Karlstraße 2, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 204826), vertr. d.: Murat Akkus, Osdorfer Straße 120, 12207 Berlin, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.07.2026 mangels Masse a…
10 IN 12/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Goerdeler 45 Spielhallen GmbH, Karlstraße 2, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 204826), vertr. d.: Murat Akkus, Osdorfer Straße 120, 12207 Berlin, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Holzminden eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Holzminden an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 20.07.2026
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10 IN 36/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Goerdeler 45 Spielhallen GmbH, Karlstraße 2, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 204826), vertr. d.: 1. Murat Akkus, Osdorfer Straße 120, 12207 Berlin, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.07.2026 mangels Mass…
10 IN 36/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Goerdeler 45 Spielhallen GmbH, Karlstraße 2, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 204826), vertr. d.: 1. Murat Akkus, Osdorfer Straße 120, 12207 Berlin, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Holzminden eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Holzminden an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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