Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Göttsch, Peter Karl-Hugo
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRA 3405
EUID
DEX1517R.HRA3405
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
34 IN 25/20
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Erdmann
Rolle
Treuhänder
Termine & Fristen
Eröffnung Insolvenzverfahren
20.04.2020
Ablauf Abtretungsfrist
20.08.2025
Restschuldbefreiung erteilt
21.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Restschuldbefreiungsverfahren gegen Peter Karl-Hugo Göttsch ist abgeschlossen. Das Amtsgericht Celle hat die Wohlverhaltensperiode beendet und gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung erteilt. Die Restschuldbefreiung gilt mit Ablauf der Abtretungsfrist am 20.08.2025 als erteilt. Vorab war die Vergütung und Auslagen des Treuhänders Rechtsanwalt Thomas Erdmann festgesetzt worden. Von der Restschuldbefreiung sind alle Insolvenzgläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.04.2020 bestanden haben. Ausgenommen sind Forderungen nach § 302 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 25/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Peter Karl-Hugo Göttsch, geb. am 15.05.1947, Stephanopel 34a, 58675 Hemer (AG Kiel, HRA 3405 KI), sind Vergütung und Auslagen des Treuhänders Rechtsanwalt Thomas Erdmann für das Restschuldbefreiungsverfahren festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs.…
34 IN 25/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Peter Karl-Hugo Göttsch, geb. am 15.05.1947, Stephanopel 34a, 58675 Hemer (AG Kiel, HRA 3405 KI), sind Vergütung und Auslagen des Treuhänders Rechtsanwalt Thomas Erdmann für das Restschuldbefreiungsverfahren festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 25/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Peter Karl-Hugo Göttsch, geb. am 15.05.1947, Stephanopel 34a, 58675 Hemer (AG Kiel, HRA 3405 KI), ist dem Schuldner gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Restschuldbefreiung gilt gemäß § 300 Abs. 1 S. 3 InsO mit Ablauf der Abtretungsfr…
34 IN 25/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Peter Karl-Hugo Göttsch, geb. am 15.05.1947, Stephanopel 34a, 58675 Hemer (AG Kiel, HRA 3405 KI), ist dem Schuldner gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Restschuldbefreiung gilt gemäß § 300 Abs. 1 S. 3 InsO mit Ablauf der Abtretungsfrist am 20.08.2025 als erteilt.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 20.04.2020 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 25/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Peter Karl-Hugo Göttsch, geb. am 15.05.1947, Stephanopel 34a, 58675 Hemer (AG Kiel, HRA 3405 KI), ist die Wohlverhaltensperiode beendet. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit binnen 2 Wochen ab Verö…
34 IN 25/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Peter Karl-Hugo Göttsch, geb. am 15.05.1947, Stephanopel 34a, 58675 Hemer (AG Kiel, HRA 3405 KI), ist die Wohlverhaltensperiode beendet. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung keine entgegenstehenden Anträge vorliegen werden. Sollte bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt werden, wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Amtsgericht Celle, 10.11.2025
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