Restschuldbefreiung erteilt Schleswig-Holstein HRA 3405

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Insolvenzprofil

Göttsch, Peter Karl-Hugo

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRA 3405
EUID
DEX1517R.HRA3405

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Celle - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
34 IN 25/20
Phase
Restschuldbefreiung erteilt

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Thomas Erdmann
Rolle
Treuhänder

Termine & Fristen

Eröffnung Insolvenzverfahren
20.04.2020
Ablauf Abtretungsfrist
20.08.2025
Restschuldbefreiung erteilt
21.01.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Restschuldbefreiungsverfahren gegen Peter Karl-Hugo Göttsch ist abgeschlossen. Das Amtsgericht Celle hat die Wohlverhaltensperiode beendet und gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung erteilt. Die Restschuldbefreiung gilt mit Ablauf der Abtretungsfrist am 20.08.2025 als erteilt. Vorab war die Vergütung und Auslagen des Treuhänders Rechtsanwalt Thomas Erdmann festgesetzt worden. Von der Restschuldbefreiung sind alle Insolvenzgläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.04.2020 bestanden haben. Ausgenommen sind Forderungen nach § 302 InsO.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

34 IN 25/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Peter Karl-Hugo Göttsch, geb. am 15.05.1947, Stephanopel 34a, 58675 Hemer (AG Kiel, HRA 3405 KI), sind Vergütung und Auslagen des Treuhänders Rechtsanwalt Thomas Erdmann für das Restschuldbefreiungsverfahren festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs.…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

34 IN 25/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Peter Karl-Hugo Göttsch, geb. am 15.05.1947, Stephanopel 34a, 58675 Hemer (AG Kiel, HRA 3405 KI), ist dem Schuldner gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Restschuldbefreiung gilt gemäß § 300 Abs. 1 S. 3 InsO mit Ablauf der Abtretungsfr…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

34 IN 25/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Peter Karl-Hugo Göttsch, geb. am 15.05.1947, Stephanopel 34a, 58675 Hemer (AG Kiel, HRA 3405 KI), ist die Wohlverhaltensperiode beendet. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit binnen 2 Wochen ab Verö…

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