Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Götz CNC Präzisionsteile GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Ziegelstraße 18, 91126 Rednitzhembach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 16877
EUID
DED3310V.HRA16877
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1715/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Florian Schott
Adresse
Flaschenhofstraße 6, 90402 Nürnberg
Telefon
+49(911)4776030
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.01.2024 , 12:00 Uhr
Eröffnung
01.03.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.04.2024
Berichtstermin
02.05.2024 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Götz CNC Präzisionsteile GmbH & Co. KG ist am 01.03.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Insolvenzverwaltung war bereits am 05.01.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Florian Schott zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im weiteren Verlauf wurde der vorläufige Verwalter zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt, unter anderem für einen Betriebsmittelkredit in Höhe von 40.000,00 EUR sowie gegenüber zahlreichen Lieferanten und Dienstleistern. Zum Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren wurde ebenfalls Rechtsanwalt Florian Schott bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.04.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 02.05.2024 um 11:00 Uhr anberaumt. In diesem Zusammenhang ist die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Veräußerung des Unternehmens sowie einer Immobilie beantragt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 1715/23
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Götz CNC Präzisionsteile GmbH & Co. KG, Ziegelstraße 18, 91126 Rednitzhembach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ACM Götz Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Senkel Holger Winfried
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg …
Az.: IN 1715/23
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Götz CNC Präzisionsteile GmbH & Co. KG, Ziegelstraße 18, 91126 Rednitzhembach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ACM Götz Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Senkel Holger Winfried
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16877
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 428/23 AW09 AW
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 05.01.2024 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Schott, Flaschenhofstraße 6, 90402 Nürnberg, Telefon: +49(911)4776030, Telefax: +49(911)47760399, Email: f.schott@sdk-rae.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Der Verwalter hat das vollstreckungsbefangene Vermögen der Schuldnerin zu sichern und in Verwaltung zu nehmen; er soll Außenstände einziehen und alle eingehenden Gelder auf ein Sonderkonto einzahlen. Eine Aufrechnung oder Verrechnung der eingehenden Gelder seitens der Gläubiger ist nicht statthaft.
Der vorläufige Verwalter darf die eingehenden Gelder zur Fortführung des Unternehmens verwenden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 1715/23
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Götz CNC Präzisionsteile GmbH & Co. KG, Ziegelstraße 18, 91126 Rednitzhembach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ACM Götz Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Senkel Holger Winfried
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg …
Az.: IN 1715/23
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Götz CNC Präzisionsteile GmbH & Co. KG, Ziegelstraße 18, 91126 Rednitzhembach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ACM Götz Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Senkel Holger Winfried
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16877
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 428/23 AW09 AW
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird angeordnet:
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zur Sicherung und Erhaltung des Vermögens ermächtigt, gegenüber der UniCredit Bank GmbH Masseverbindlichkeiten in Form eines Betriebsmittelkredites in Höhe von EUR 40.000,00 sowie aus der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld zu begründen.
4. Darüber hinaus wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, die zur Fortführung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Verbindlichkeiten gegenüber den folgend genannten Lieferanten und Dienstleistern als Masseverbindlichkeiten zu begründen:
|E.Vita GmbH, Elwertstr. 3, 70372 Stuttgart,
|N-Ergie AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg,
|Telekom Deutschland GmbH, Querstr. 1, 04103 Leipzig,
|R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart,
|Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig,
|RCI Banque S.A, Jagenbergstr. 1, 41468 Neuss,
|MMV Leasing GmbH, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 7, 56073 Koblenz,
|Automaten Reinhardt - Ch. Reinhardt GmbH, Schönseer Str. 2, 90482 Nürnberg,
|AGL Activ Services GmbH, Georgstr. 42, 30159 Hannover,
|Steuerberater Molnar & Bischof, Ziegelstr. 24, 91126 Rednitzhembach,
|Ceratizit Deutschland GmbH, Daimlerstr. 70, 87437 Kempten,
|Härtha-Weissenburg GmbH, Dettenheimer Str. 28, 91781 Weissenburg,
|BES Systemhaus GmbH, Industriestr. 6, 91126 Schwabach,
|Bikar Metalle GmbH, Industriestr. 3-17, 57319 Bad Berleburg,
|BFS GmbH, Meckenlher Str. 1, 91126 Rednitzhembach,
|Auringer GmbH, Industriestr. 13, 91126 Rednitzhembach,
|Maronek Präzisionsteile GmbH, Bremer Str. 9, 91126 Schwabach,
|Guttroff Gase & Industriebedarf GmbH, Nassäckerstr. 25-27, 07381 Pößneck,
|Dörrenberg Edelstahl GmbH, Hammerweg 7, 51766 Engelskirchen,
|voestalpine eifeler Coating GmbH, Kirschenleite 10-12, 91220 Schnaittach,
|BSL GmbH, Diebacher Str. 15-17, 90449 Nürnberg,
|R.A.C.K.L. Metall GmbH & Co. KG, Niebelungenstr. 15a, 90530 Wendelstein,
|VR Smart Finanz AG, Hauptstr. 131-137, 65760 Eschborn,
|Jura-Schrauben GmbH & Co. KG, Muggenhofer Str. 71, 90429 Nürnberg,
|Alwin Müller GmbH & Co. KG, Künhoferstr. 5, 90489 Nürnberg,
|Leschhorn GmbH & Co. KG, Schlitzer Str. 6, 60386 Frankfurt und
|Adolf Würth GmbH & Co. KG, Reinhold-Würth-Str. 12-16, 74653 Künzelsau.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1715/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Götz CNC Präzisionsteile GmbH & Co. KG, Ziegelstraße 18, 91126 Rednitzhembach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ACM Götz Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Senkel Holger Winfried
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Regis…
IN 1715/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Götz CNC Präzisionsteile GmbH & Co. KG, Ziegelstraße 18, 91126 Rednitzhembach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ACM Götz Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Senkel Holger Winfried
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16877
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 428/23 AW09 AW
Geschäftszweig/Beschäftigung: Metallverarbeitung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Florian Schott
Flaschenhofstraße 6, 90402 Nürnberg
Telefon: +49(911)4776030
Telefax: +49(911)47760399
Email: f.schott@sdk-rae.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 02.05.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Bereits bekannte Eröffnungs- und Abstimmungspunkte sind:
a) Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass das Unternehmen der Schuldnerin bzw. das Anlage- und Umlaufvermögen der Schuldnerin im Ganzen aus freier Hand ( § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO) veräußert wird.
b) Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass die der Antragsschuldnerin gehörende Immobilie Grundbuch von Walpersdorf, Blatt 2641, Flurstück Nr.. 723 aus der freien Hand veräu0ert wird (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO).
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 02.05.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.12.2023 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1715/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Götz CNC Präzisionsteile GmbH & Co. KG, Ziegelstraße 18, 91126 Rednitzhembach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ACM Götz Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Senkel Holger Winfried
Registergericht: Amtsgericht Nür…
IN 1715/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Götz CNC Präzisionsteile GmbH & Co. KG, Ziegelstraße 18, 91126 Rednitzhembach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ACM Götz Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Senkel Holger Winfried
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16877
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 428/23 AW09 AW
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 02.05.2024 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 82-86 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1715/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Götz CNC Präzisionsteile GmbH & Co. KG, Ziegelstraße 18, 91126 Rednitzhembach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ACM Götz Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Senkel Holger Winfried
Registergericht: Amtsgericht Nür…
IN 1715/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Götz CNC Präzisionsteile GmbH & Co. KG, Ziegelstraße 18, 91126 Rednitzhembach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ACM Götz Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Senkel Holger Winfried
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16877
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 428/23 AW09 AW
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hat der Insolvenzverwalter am 01.05.2024 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 03.05.2024
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