Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Goldesel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Gießerstraße 12, 04229 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 35039
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1308.HRB35039
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1842/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
25.01.2024 , 11:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.03.2024
Widerspruchsfrist
02.04.2024
Gläubigerversammlung
21.10.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
- Gegenstand des Unternehmens ist Anmietung, Verkauf und Betrieb von Tischlein Deck Dich Shops, sowie Lizenzvergabe des Systems Tischlein Deck Dich. - Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Imbiss & Systemgastronomie
Geschäftstätigkeit
Betrieb und Lizenzvergabe von Systemgastronomie-Shops
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldesel GmbH ist am 25.01.2024 um 11:25 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 01.03.2024. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 02.04.2024 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldesel GmbH ist am 25.01.2024 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO waren bis zum 01.03.2024 anzumelden. Auf den Berichtstermin wurde verzichtet. Widerspr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldesel GmbH ist am 25.01.2024 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO waren bis zum 01.03.2024 anzumelden. Auf den Berichtstermin wurde verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen konnten bis zum 02.04.2024 eingereicht werden. Im weiteren Verfahren ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Annahme eines Vergleichs zur Abgeltung von Ansprüchen gegenüber dem Geschäftsführer Markus Richter sowie den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung auf den 21.10.2026 anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1842/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldesel GmbH, Gießerstraße 12, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35039
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Richter
- wurde am 25.01.2024 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolv…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1842/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldesel GmbH, Gießerstraße 12, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35039
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Richter
- wurde am 25.01.2024 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Telefax: 0341 31980110 Email geschäftlich: leipzig@stapper.in Telefon geschäftlich: 0341 31980100
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 02.04.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1842/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldesel GmbH, Gießerstraße 12, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35039
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Richter
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Annahme …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1842/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldesel GmbH, Gießerstraße 12, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35039
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Richter
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Annahme des Vergleiches zur Abgeltung der geltend gemachten Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Markus Richter, im Insolvenzverfahren. Zudem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung diesbezüglich. beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Mittwoch, 21.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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