Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Goldmann Bedachungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 3652
EUID
DEH1101.HRB3652
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven, Insolvenzgericht
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Habil. Gerrit Hölzle
Adresse
Im Ahlersheeden 9, 27612 Loxstedt
Termine & Fristen
Schriftsatz Antrag
02.07.2025
Beschluss
27.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldmann Bedachungen GmbH ist anhängig. Gegenstand der Bekanntmachung ist die Festsetzung der Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Mit Schriftsatz vom 02.07.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen. Bei der Berechnung wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 227.882,72 EUR zugrunde gelegt. Es wurde eine Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO in Höhe von 25 % festgesetzt. Zudem wurde ein Zuschlag von 29 % für die Betriebsfortführung gemäß § 10 Abs. 3 InsVV als angemessen erachtet. Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gemäß den jeweiligen Vorschriften der InsVV festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven eingesehen werden. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. Das Amtsgericht Bremerhaven hat am 27.02.2026 über die Festsetzung entschieden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldmann Bedachungen GmbH, Bedachungen, Ahnthöhe 14, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 3652), vertr. d.: Heinrich Albin Georg Goldmann, Im Ahlersheeden 9, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Recht…
10 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldmann Bedachungen GmbH, Bedachungen, Ahnthöhe 14, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 3652), vertr. d.: Heinrich Albin Georg Goldmann, Im Ahlersheeden 9, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwalt Prof. Dr. Habil. Gerrit Hölzle festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremerhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 29 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.07.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 227.882,72 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Weiterhin wird ein Zuschlag gem. § 10, 3 InsVV in Höhe von 29% als angemessen erachtet für die Betriebsfortführung.
Zur weiteren Begründung wird auf den Antrag Bezug genommen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 27.02.2026
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