Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Goldschmieding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRB 9480
EUID
DEX1321R.HRB9480
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 182/16
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dieter Riepenhausen
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
04.06.2026 , 10:35 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldschmieding GmbH ist eröffnet. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 9480 PI eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Dieter Riepenhausen vertreten. Das Verfahren läuft vor dem Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 182/16. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters gemäß §§ 160, 161 InsO ist auf den 04.06.2026 um 10:35 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg angesetzt. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zur vergleichsweisen Regelung gemäß einem Schreiben des Insolvenzverwalters vom 14.10.2025. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt. Rechtsmittel gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung durch Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 182/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 9480 PI eingetragenen Goldschmieding GmbH, Harderweg 1, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Riepenhausen
wird Termin für eine Gläubige…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 182/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 9480 PI eingetragenen Goldschmieding GmbH, Harderweg 1, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Riepenhausen
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier: Zustimmung zur vergleichsweisen Regelung gemäß Schreiben des Insolvenzverwalters vom 14.10.2025 an die Rechtsanwälte Winter & Erdtmann
bestimmt auf
Donnerstag, 04.06.2026, 10:35 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67c IN 182/16
Amtsgericht Hamburg, 10.05.2026
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