Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Golfplatz Hamm - Gut Drechen - GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Werler Straße 304, 59069 Hamm
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRA 1680
EUID
DER2404.HRA1680
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
259 IN 34/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Klepper und Partner
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte
Kanzlei
Rechtsanwälte Klepper und Partner
Adresse
Grünstr. 16, 58095 Hagen
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
04.06.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
04.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golfplatz Hamm - Gut Drechen - GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 259 IN 34/20 bearbeitet. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Golfplatz Hamm -Gut Drechen- Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sabine Kley. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Klepper und Partner in Hagen bestellt. Es ist ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bestimmt. Gegenstand der Beschlussfassung ist der Abschluss eines Vergleichs mit der Kley GmbH & Co. KG, der eine Zahlung von 120.000,00 € an die Insolvenzmasse vorsieht. Die Gläubigerversammlung findet am 04.06.2025 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Dortmund statt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golfplatz Hamm - Gut Drechen - GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 259 IN 34/20 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1680 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Golfplatz Hamm -Gu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golfplatz Hamm - Gut Drechen - GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 259 IN 34/20 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1680 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Golfplatz Hamm -Gut Drechen- Verwaltungs GmbH (HRB 2040), vertreten durch Geschäftsführerin Sabine Kley. Im Verfahren sind Rechtsanwälte Klepper und Partner als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs mit der Kley GmbH & Co. KG in Höhe von 120.000,00 €, ist auf den 04.06.2025 um 10:30 Uhr angesetzt. Zudem werden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 04.09.2026, bis zu dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss. Die Tabelle der zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 34/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1680 eingetragenen Golfplatz Hamm - Gut Drechen - GmbH & Co. KG, Werler Straße 309, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 34/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1680 eingetragenen Golfplatz Hamm - Gut Drechen - GmbH & Co. KG, Werler Straße 309, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2040 eingetragene Golfplatz Hamm -Gut Drechen- Verwaltungs GmbH, Werler Straße 309, 59069 Hamm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sabine Kley, Eddaveien 8c, NOR-0772 Oslo
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klepper und Partner, Grünstr. 16, 58095 Hagen
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleichs mit der Kley GmbH & Co. KG, welcher eine Zahlung von 120.000,00 € an die Insolvenzmasse vorsieht, bestimmt auf
Mittwoch, 04.06.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
259 IN 34/20
Amtsgericht Dortmund, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 34/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1680 eingetragenen Golfplatz Hamm - Gut Drechen - GmbH & Co. KG, Werler Straße 309, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 34/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1680 eingetragenen Golfplatz Hamm - Gut Drechen - GmbH & Co. KG, Werler Straße 309, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2040 eingetragene Golfplatz Hamm -Gut Drechen- Verwaltungs GmbH, Werler Straße 309, 59069 Hamm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sabine Kley, Eddaveien 8c, NOR-0772 Oslo
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (lfd. Nr. 63) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
259 IN 34/20
Amtsgericht Dortmund, 24.07.2026
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