Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gomeier Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ludwigstraße 15, 93093 Donaustauf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg HRB 17875
EUID
DED3410V.HRB17875
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 143/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Katrin Wolfsteiner
Adresse
Bismarckplatz 9, 93047 Regensburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
21.05.2026
Einstellung
24.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Maurerhandwerk mit Planung
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gomeier Bau GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren vorgesehen; die Widerspruchsfrist hierfür endet am 21.05.2026. Die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Katrin Wolfsteiner, sind bereits festgesetzt worden. Im Verfahren ist zudem die Entscheidung über den Vergütungsantrag des endgültigen Insolvenzverwalters beabsichtigt, wobei Gläubigern eine Stellungnahmefrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung eingeräumt wurde. Der Einstellungstermin nach § 211 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sind bis einschließlich 24.07.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Die verfügbare Verteilungsmasse beträgt 40.161,78 EUR abzüglich der Gerichtskosten und der Kosten der Insolvenzverwalterin, wobei sonstige Masseverbindlichkeiten in Höhe von 34.123,55 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 143/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gomeier Bau GmbH, Ludwigstraße 15, 93093 Donaustauf, vertreten durch die Geschäftsführerin Gomeier Melanie
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17875
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlic…
4 IN 143/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gomeier Bau GmbH, Ludwigstraße 15, 93093 Donaustauf, vertreten durch die Geschäftsführerin Gomeier Melanie
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17875
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 143/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gomeier Bau GmbH, Ludwigstraße 15, 93093 Donaustauf, vertreten durch die Geschäftsführerin Gomeier Melanie
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17875
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungs…
4 IN 143/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gomeier Bau GmbH, Ludwigstraße 15, 93093 Donaustauf, vertreten durch die Geschäftsführerin Gomeier Melanie
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17875
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des endgültigen Insolvenzverwalters zu entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zum Vergütungsantrag des endgültigen Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 143/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gomeier Bau GmbH, Ludwigstraße 15, 93093 Donaustauf, vertreten durch die Geschäftsführerin Gomeier Melanie
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17875
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Ins…
4 IN 143/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gomeier Bau GmbH, Ludwigstraße 15, 93093 Donaustauf, vertreten durch die Geschäftsführerin Gomeier Melanie
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17875
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Katrin Wolfsteiner, Bismarckplatz 9, 93047 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 11.05.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 52.120,44 EUR auszugehen.
Die Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um den Faktor 0,2.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 11.05.2026 wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung der Insolvenzverwalterin es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- familiäre Verstrickungen
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um den Faktor 0,2 gerechtfertigt.
Die Schuldnerin hatte den Betrieb der bis dahin als Einzelunternehmen geführten Firma Max Gomeier Bauunternehmen übernommen. Die Geschäftsführerin der Schuldnerin, Frau Melanie Gomeier, hatte die Büroräume und den Lagerplatz sowie den Fuhrpark von ihrem Vater, Herrn Max Gomeier, gepachtet. Die familiären Verflechtungen zwischen dem Einzelunternehmen, dessen Eigentum und der Schuldnerin sowie dem Privateigentum der Familie führten immer wieder zu Zuordnungsschwierigkeiten. Die Tätigkeit der Geschäftsführerin und die Tatsache, dass sie ihrem Vater als Familienoberhaupt und langjährigem Leiter des Einzelunternehmens gerecht werden wollte, führte genauso zu einem Interessenkonflikt wie die Tätigkeit der Mutter der Geschäftsführerin bei der Schuldnerin als Buchhalterin. Die Eigentumszuordnung, die rechtliche Einordnung getroffener Aussagen und deren Überprüfung gestalteten sich für die Insolvenzverwalterin durchaus anspruchsvoll. Die Zuordnung der Geschäftsunterlagen zur Schuldnerin und zum früheren Einzelunternehmen war für die Insolvenzverwalterin extrem zeitaufwändig und die Bearbeitung wurde durch die Tatsache erschwert, dass sich die Mutter der Geschäftsführerin wiederholt geweigert hat, angeforderte Unterlagen an die Insolvenzverwalterin herauszugeben. Private Unterlagen und Geschäftsunterlagen waren nicht sauber voneinander getrennt. Die Zusammenarbeit ist mehr als schleppen verlaufen. Dafür erscheint ein Zuschlag um den Faktor 0,2 angemessen, aber auch ausreichend.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen Kosten für übertragene Zustellungen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 143/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gomeier Bau GmbH, Ludwigstraße 15, 93093 Donaustauf, vertreten durch die Geschäftsführerin Gomeier Melanie
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17875
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 In…
4 IN 143/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gomeier Bau GmbH, Ludwigstraße 15, 93093 Donaustauf, vertreten durch die Geschäftsführerin Gomeier Melanie
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17875
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 40.161,78 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin; zu berücksichtigen sind 34.123,55 € sonstige Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 12.06.2026
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