Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
good-solutions GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Eschstraße 10, 26169 Friesoythe
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 206361
EUID
DEP3210.HRA206361
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 103/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hanken
Adresse
Am Markt 9, 49685 Emstek
Telefon
04473 / 92 913 18
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.01.2024
Eröffnung
01.03.2024 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.05.2024
Berichtstermin
17.05.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
10.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der good-solutions GmbH & Co. KG, vertreten durch die good-solutions Holding GmbH, wurde am 01.03.2024 um 08:30 Uhr durch das Amtsgericht Cloppenburg eröffnet. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 08.01.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Christian Hanken zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist Rechtsanwalt Christian Hanken als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 03.05.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung mit Berichts- und Prüfungstermin ist für den 17.05.2024 um 11:00 Uhr in Cloppenburg angesetzt. Später wurde für nach der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ein besonderer Prüfungstermin mit dem Stichtag 10.04.2026 beschlossen, bis zu dem Widersprüche eingelegt werden müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der good-solutions GmbH & Co. KG, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe, vertr. d.: 1. good-solutions Holding GmbH, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe vertr. d.: 1.1 Markus Nonnenmacher, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe (Geschäftsführer) (AG Oldenburg, HRA 206361), wurde b…
9 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der good-solutions GmbH & Co. KG, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe, vertr. d.: 1. good-solutions Holding GmbH, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe vertr. d.: 1.1 Markus Nonnenmacher, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe (Geschäftsführer) (AG Oldenburg, HRA 206361), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 103/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der good-solutions GmbH & Co. KG, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe, vertr. d.: 1. good-solutions Holding GmbH, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe vertr. d.: 1.1 Markus Nonnenmacher, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe (Geschäftsführer) (AG Oldenburg, HRA 206361), …
9 IN 103/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der good-solutions GmbH & Co. KG, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe, vertr. d.: 1. good-solutions Holding GmbH, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe vertr. d.: 1.1 Markus Nonnenmacher, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe (Geschäftsführer) (AG Oldenburg, HRA 206361), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanken, Am Markt 9, 49685 Emstek, Tel.: 04473 / 92 913 18, Fax: 04473 / 93 222 74, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 08.01.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 103/23: Über das Vermögen der good-solutions GmbH & Co. KG, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe, vertr. d.: 1. good-solutions Holding GmbH, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe vertr. d.: 1.1 Markus Nonnenmacher, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe (Geschäftsführer) (AG Oldenburg, HRA 206361), ist am 01.03.2024 um 08:30 Uhr da…
9 IN 103/23: Über das Vermögen der good-solutions GmbH & Co. KG, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe, vertr. d.: 1. good-solutions Holding GmbH, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe vertr. d.: 1.1 Markus Nonnenmacher, Eschstraße 10, 26169 Friesoythe (Geschäftsführer) (AG Oldenburg, HRA 206361), ist am 01.03.2024 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanken, Am Markt 9, 49685 Emstek, Tel.: 04473 / 92 913 18, Fax: 04473 / 93 222 74, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 17.05.2024, 11:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 04.03.2024
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