Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GoodGirls UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Wiesenstraße 13, 20255 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 156626
EUID
DEK1101.HRB156626
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 197/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
26.08.2024 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.10.2024
Prüfungstermin
25.11.2024
Gläubigerversammlung
12.12.2024 , 11:10 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Management, Booking und Vermittlung von Künstlern, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Künstler, das Betreiben einer Plattenfirma, die Betreuung und Durchführung von Events sowie die Produktion und der Verkauf von Merchandising Artikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GoodGirls UG (haftungsbeschränkt) ist am 26.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 27.06.2024 von der Schuldnerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 25.10.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.11.2024. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, da das Verfahren schriftlich durchgeführt wird. Spätestens ab dem 04.11.2024 werden die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen zur Einsicht niedergelegt. Ein weiterer Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über einen Vergleich mit Frau Ilka Korda ist für den 12.12.2024 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 197/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156626 eingetragenen GoodGirls UG (haftungsbeschränkt), ehemals: Wiesenstraße 13, 20255 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Salome Afia Hemaah Agyekum
Geschäftszweig: G…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 197/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156626 eingetragenen GoodGirls UG (haftungsbeschränkt), ehemals: Wiesenstraße 13, 20255 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Salome Afia Hemaah Agyekum
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist das Management, Booking und Vermittlung von Künstlern, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Künstler etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.08.2024, um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 197/24
Amtsgericht Hamburg, 26.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 197/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156626 eingetragenen GoodGirls UG (haftungsbeschränkt), ehemals: Wiesenstraße 13, 20255 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Salome Afia Hemaah…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 197/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156626 eingetragenen GoodGirls UG (haftungsbeschränkt), ehemals: Wiesenstraße 13, 20255 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Salome Afia Hemaah Agyekum
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs mit Frau Ilka Korda über die gegen sie bestehenden Ansprüche aus einer anteiligen Schuldübernahme, sofern der zu zahlende Vergleichsbetrag mindestens EUR 9.950,00 beträgt,
bestimmt auf
Donnerstag, 12.12.2024, 11:10 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
67a IN 197/24
Amtsgericht Hamburg, 11.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.