Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Goodnight Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Karlheinz-Steimel-Weg 15, 50969 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 97113
EUID
DER3306.HRB97113
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 387/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Mechthild Greve
Adresse
Zollstockgürtel 63, 50969 Köln
Telefon
0221 34806702
Termine & Fristen
Eröffnung
09.04.2026 , 16:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.06.2026
Einsichtnahme Unterlagen
19.06.2026
Berichtstermin
09.07.2026
Prüfungstermin
09.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist der Betrieb eines Hotels sowie einer Gastronomie und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 09.04.2026 um 16:05 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goodnight Management GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zur Insolvenzverwalterin wurde Mechthild Greve ernannt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Zudem sollen Gläubiger unverzüglich mitteilen, ob sie Sicherungsrechte in Anspruch nehmen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.07.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, darunter der Person der Insolvenzverwalterin und der Einsetzung eines Gläubigerausschusses, bei Gericht einreichen. Die Forderungstabelle und weitere Unterlagen werden ab dem 19.06.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 387/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97113 eingetragenen Goodnight Management GmbH, Karlheinz-Steimel-Weg 15, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melina Durgut,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldun…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 387/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97113 eingetragenen Goodnight Management GmbH, Karlheinz-Steimel-Weg 15, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melina Durgut,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.04.2026, um 16:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Mechthild Greve, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln, Telefon: 0221 34806702, Fax: 0221 34806704.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 19.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70d IN 387/25
Amtsgericht Köln, 09.04.2026
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