Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GP Gebäudedienste GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Pariser Straße 87, 55286 Wörrstadt
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 48901
EUID
DET2304V.HRB48901
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Alzey
Aktenzeichen
1 IN 50/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Andreas Petkau
Adresse
Im Sommerstück 10, 55237 Flonheim
Termine & Fristen
Aufhebung
15.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im Bereich der Gebäudereinigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GP Gebäudedienste GmbH ist durch Beschluss des Amtsgerichts Alzey vom 15.12.2025 aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt gemäß § 200 InsO, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Die Schuldnerin wird durch die Liquidatoren Andreas Petkau und Paul Petkau vertreten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 50/22
15.12.2025
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GP Gebäudedienste GmbH, Pariser Straße 87, 55286 Wörrstadt (AG Mainz, HRB 48901),
vertreten durch:
1. Andreas Petkau, Im Sommerstück 10, 55237 Flonheim,…
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 50/22
15.12.2025
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GP Gebäudedienste GmbH, Pariser Straße 87, 55286 Wörrstadt (AG Mainz, HRB 48901),
vertreten durch:
1. Andreas Petkau, Im Sommerstück 10, 55237 Flonheim, (Liquidator),
2. Paul Petkau, Johann-Kern-Straße 9, 55237 Flonheim, (Liquidator),
wird gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey
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