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Insolvenzprofil
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Im Restschuldbefreiungsverfahren der Sandy Kerth als Inhaberin der Firma HSK Hydraulik & Maschinen Service Kerth e.K. ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Erteilung der Restschuldbefreiung betrifft nur diejenigen Gläubiger, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, unabhängig davon, ob sie am Verfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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