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Das Amtsgericht Münster hat in drei getrennten Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GPH-Netz GmbH (HRB 21081, vertreten durch Geschäftsführer Hamid Jamali Esmali Kandi) jeweils Anträge von Gläubigerinnen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Die Abweisung erfolgte in allen drei Fällen mangels Masse. Der Antrag im Aktenzeichen 79 IN 61/25 ist am 27.10.2025 bei Gericht eingegangen und wurde durch Beschluss vom 31.07.2026 abgewiesen. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 79 IN 64/25 ging der Antrag einer Gläubigerin am 31.10.2025 ein (Antragsdatum 30.10.2025) und wurde ebenfalls durch Beschluss vom 31.07.2026 mangels Masse abgewiesen. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 79 IN 71/25 ist der Antrag am 09.12.2025 bei Gericht eingegangen (Antragsdatum 08.12.2025) und wurde durch denselben Beschluss vom 31.07.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Beschlüsse wurden jeweils am 31.07.2026 vom Amtsgericht Münster verkündet.
Originalbekanntmachung
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