Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grässlin GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der bis zum 02.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 18.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 45/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Grässlin GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Richard Boutilier, Industriestraße 29, 78112 St Georgen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 701299
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 02.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen …
1 IN 45/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Grässlin GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Richard Boutilier, Industriestraße 29, 78112 St Georgen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 701299
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 02.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 75 - 88 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 02.07.2026
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