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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bonn hat am 19.08.2026 um 08:33 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GRAF SOLAR GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17560, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldnerin betreibt die Projektentwicklung, Planung, Installation und das Betreiben von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Sinja Schlotter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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