Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gramsch Bauunternehmen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wernher-von-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 5006
EUID
DEP2716.HRB5006
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 52/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Joana Ernst
Adresse
Kirchstraße 12, 29664 Walsrode
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
28.02.2024
Prüfungstermin Stichtag
08.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung von Bauten aller Art auf fremde Rechnung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gramsch Bauunternehmen GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren ist am 28.02.2024 eine besondere Gläubigerversammlung anberaumt, die der Zustimmung zur Veräußerung eines Grundstücks der Schuldnerin zu einem Mindestkaufpreis von 265.000,00 Euro dient. Gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen angeordnet. Der Stichtag für diesen Prüfungstermin ist der 08.05.2024; bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Der Insolvenzverwalter hat zudem die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt. Einwendungen gegen diesen Antrag können binnen drei Wochen ab der öffentlichen Bekanntmachung im Internet oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 52/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gramsch Bauunternehmen GmbH, Wernher-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, Kirchstraße 12, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfa…
11 IN 52/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gramsch Bauunternehmen GmbH, Wernher-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, Kirchstraße 12, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 28.02.2024.
Tagesordnung:
Zustimmung zur Veräußerung des im Eigentum der Schuldnerin befindlichen Grundstücks, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Walsrode, Bezirk Walsrode, Blatt 4821 (Flurstück 38/7 Flur 20), zu einem Kaufpreis von mindestens 265.000,00 Euro durch den Insolvenzverwalter.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 52/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gramsch Bauunternehmen GmbH, Wernher-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, Kirchstraße 12, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht…
11 IN 52/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gramsch Bauunternehmen GmbH, Wernher-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, Kirchstraße 12, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 52/23: In dem Insolvenzverfahren Gramsch Bauunternehmen GmbH, Wernher-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, Kirchstraße 12, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.
Der …
11 IN 52/23: In dem Insolvenzverfahren Gramsch Bauunternehmen GmbH, Wernher-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, Kirchstraße 12, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.
Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Amtsgericht Walsrode, 23.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 52/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gramsch Bauunternehmen GmbH, Wernher-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, Kirchstraße 12, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des In…
11 IN 52/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gramsch Bauunternehmen GmbH, Wernher-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, Kirchstraße 12, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 10.08.2023 angeordnet. Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nach § 63 Abs. 3 S. 1 InsO besonders vergütet. Dabei soll gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO die Vergütung in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 838.782,69 EUR ausgegangen.
Eine Erhöhung um 96,274 % auf die Vergütung für einen Insolvenzverwalter ist aufgrund der umfangreichen Aufwendungen im Rahmen der Betriebsfortführung, der Sanierungsbemühungen und der Behandlung von Arbeitnehmerfragen angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 10 InsVV i.V.m. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 26.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.