Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRA 120302
EUID
DEP2716.HRA120302
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 16/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.02.2024 , 15:00 Uhr
Eröffnung des Verfahrens
15.04.2024 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.05.2024
Berichtstermin
08.07.2024
Gläubigerversammlung
27.09.2024 , 09:00 Uhr
Gläubigerversammlung
23.05.2025 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG ist am 15.04.2024 um 08:30 Uhr durch das Amtsgericht Verden (Aller) eröffnet worden. Rechtsanwältin Jennifer Metzler ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Zuvor war am 05.02.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und die Einzelermächtigung erteilt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.05.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 08.07.2024. Am 24.06.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG ist am 15.04.2024 eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits am 05.02.2024 angeordnet, wobei Rechtsanwältin Jennifer Metzler zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Die Forderungsanmeldefrist endete am 31.05.2024. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG ist am 15.04.2024 eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits am 05.02.2024 angeordnet, wobei Rechtsanwältin Jennifer Metzler zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Die Forderungsanmeldefrist endete am 31.05.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 08.07.2024. Am 24.06.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht. Es sind Termine zu besonderen Gläubigerversammlungen am 27.09.2024 und am 23.05.2025 angesetzt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen dienen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 16/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender (AG Walsrode, HRA 120302), vertr. d.: Suhr GmbH, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender, (Geschäftsführer), ist am 05.02.2024 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens d…
11 IN 16/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender (AG Walsrode, HRA 120302), vertr. d.: Suhr GmbH, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender, (Geschäftsführer), ist am 05.02.2024 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330610, Fax: 0421/3306110, E-Mail: info@kuhmann.eu, Internet: www.kuhmann.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 05.02.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-verden.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/datenschutzerklarungen/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 16/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender (AG Walsrode, HRA 120302), vertr. d.: Suhr GmbH, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 05.02.2024…
11 IN 16/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender (AG Walsrode, HRA 120302), vertr. d.: Suhr GmbH, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 05.02.2024 um 15:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 26.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 16/24: Über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender (AG Walsrode, HRA 120302), vertr. d.: Suhr GmbH, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2024 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsan…
11 IN 16/24: Über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender (AG Walsrode, HRA 120302), vertr. d.: Suhr GmbH, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2024 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330610, Fax: 0421/3306110, E-Mail: info@kuhmann.eu, Internet: www.kuhmann.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.05.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 08.07.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (31.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (08.07.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 16.04.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-verden.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/datenschutzerklarungen/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 16/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender (AG Walsrode, HRA 120302), vertr. d.: Suhr GmbH, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 24.06.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die …
11 IN 16/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender (AG Walsrode, HRA 120302), vertr. d.: Suhr GmbH, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 24.06.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Verden (Aller), 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 16/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender (AG Walsrode, HRA 120302), vertr. d.: Suhr GmbH, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Ve…
11 IN 16/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender (AG Walsrode, HRA 120302), vertr. d.: Suhr GmbH, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Freitag, 23.05.2025, 09:00 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO), und zwar:
die freihändige Veräußerung des im Grundbuch von Blender (Amtsgericht Achim) Blatt 702 verzeichneten Grundbesitzes Flur 12, Flurstück 87/8 an Frau Manuela Suhr zu einem Kaufpreis von 750,- €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Verden (Aller), 22.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 16/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender (AG Walsrode, HRA 120302), vertr. d.: Suhr GmbH, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Ve…
11 IN 16/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massiv-Element-Bau Suhr GmbH & Co. KG, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender (AG Walsrode, HRA 120302), vertr. d.: Suhr GmbH, Varster Dorfstraße 1, 27337 Blender, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Freitag, 27.09.2024, 09:00 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit dem Kommanditisten Volker Suhr zur Abgeltung eines Anspruchs auf Rückführung des Kapitalkontos in Höhe von 293.126,22 € durch Zahlung von 10.000,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Verden (Aller), 06.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.