Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Grande Spitzdach 24h Dachsanierung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Gartenstraße 12, 38838 Huy OT Eilenstedt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 27006
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB27006
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 54/24 (361)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
28.06.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.08.2024
Berichts- und Prüfungstermin
09.09.2024
Widerspruchsfrist
18.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dachsanierung, Trockenbau, Holz- und Bautenschutz, Hausmeisterservice.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Dach & Fassade
Geschäftstätigkeit
Dachsanierung, Trockenbau, Holz- und Bautenschutz sowie Hausmeisterservice
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Spitzdach 24h Dachsanierung GmbH ist am 28.06.2024 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Bosse bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 09.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Dem Insolvenzverwalter war unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.09.2024. Bis zu diesem Datum waren Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Verfahrensanliegen schriftlich bei Gericht einzureichen. In einer späteren Bekanntmachung vom 23.06.2026 wird für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 18.09.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Spitzdach 24h Dachsanierung GmbH ist am 28.06.2024 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Bosse bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 09.08.2024 beim Insolvenzverw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Spitzdach 24h Dachsanierung GmbH ist am 28.06.2024 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Bosse bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 09.08.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.09.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Widersprüche gegen Forderungen, Anträge über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie Anträge zur Verwertung der Insolvenzmasse und zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist (09.08.2024) und dem Stichtag (09.09.2024) in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. In einer späteren Bekanntmachung vom 23.06.2026 wird mitgeteilt, dass die Widerspruchsfrist für nachträglich angemeldete Forderungen am 18.09.2026 endet. Zudem ist die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Grande Spitzdach 24h Dachsanierung GmbH, OT Eilenstedt, Gartenstraße 12, 38838 Huy, Dachsanierung, Trockenbau, Holz- und Bautenschutz, Hausmeisterservice (AG Stendal, HRB 27006), vertr. d.: Istvan Gabor, Gartenstrasse 12, 38838 Huy, (Geschäftsführer), ist am 28.06.2024 um 10…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Grande Spitzdach 24h Dachsanierung GmbH, OT Eilenstedt, Gartenstraße 12, 38838 Huy, Dachsanierung, Trockenbau, Holz- und Bautenschutz, Hausmeisterservice (AG Stendal, HRB 27006), vertr. d.: Istvan Gabor, Gartenstrasse 12, 38838 Huy, (Geschäftsführer), ist am 28.06.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Bosse, BOSSE RÜDIGER Partnerschaft Rechtsanw. Steuerber., Otto-von-Guericke-Straße 86a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/50693390, Fax: 0391/50693399, E-Mail: magdeburg@bosse-ruediger.de, Internet: www.bosse-ruediger.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.08.2024 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.09.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 28.06.2024 - (340 IN 54/24 (361))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 54/24 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Spitzdach 24h Dachsanierung GmbH, OT Eilenstedt, Gartenstraße 12, 38838 Huy, Dachsanierung, Trockenbau, Holz- und Bautenschutz, Hausmeisterservice (AG Stendal, HRB 27006), vertr. d.: Istvan Gabor, Gartenstrasse 12, 38838 Huy, (Geschäftsführer), …
340 IN 54/24 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Spitzdach 24h Dachsanierung GmbH, OT Eilenstedt, Gartenstraße 12, 38838 Huy, Dachsanierung, Trockenbau, Holz- und Bautenschutz, Hausmeisterservice (AG Stendal, HRB 27006), vertr. d.: Istvan Gabor, Gartenstrasse 12, 38838 Huy, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 18.09.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 23.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Grande Spitzdach 24h Dachsanierung GmbH, OT Eilenstedt, Gartenstraße 12, 38838 Huy, Dachsanierung, Trockenbau, Holz- und Bautenschutz, Hausmeisterservice (AG Stendal, HRB 27006), vertr. d.: Istvan Gabor, Gartenstrasse 12, 38838 Huy, (Geschäftsführer), sind Vergütung und …
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Grande Spitzdach 24h Dachsanierung GmbH, OT Eilenstedt, Gartenstraße 12, 38838 Huy, Dachsanierung, Trockenbau, Holz- und Bautenschutz, Hausmeisterservice (AG Stendal, HRB 27006), vertr. d.: Istvan Gabor, Gartenstrasse 12, 38838 Huy, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 54/24 (361) - (21.09.2026)
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