Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 11884
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Insolvenzprofil
Graßkemper Bauelemente Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 11884
EUID
DER2809.HRB11884
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 50/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Michels
Adresse
Paderwall 13, 33102 Paderborn
Telefon
05251-105410
Termine & Fristen
Antragseingang
24.02.2023
Eröffnung
14.08.2024 , 11:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.10.2024
Berichtstermin
23.10.2024
Prüfungstermin
23.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Graßkemper Bauelemente Verwaltungs GmbH ist am 14.08.2024 um 11:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ging am 24.02.2023 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Michels ernannt. Die Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Forderungen bis zum 02.10.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.10.2024 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensfragen bei Gericht einreichen. Die Unterlagen zur Forderungsprüfung werden ab dem 09.10.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 50/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB11884 eingetragenen Graßkemper Bauelemente Verwaltungs GmbH, Handwerkerstraße 1, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Franz-Josef Graßkemper, Handwerkerstraß…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 50/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB11884 eingetragenen Graßkemper Bauelemente Verwaltungs GmbH, Handwerkerstraße 1, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Franz-Josef Graßkemper, Handwerkerstraße 1, 59597 Erwitte
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.08.2024, um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.02.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Michels, Paderwall 13, 33102 Paderborn, Telefon: 05251-105410, Fax: 05251105423.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 230a niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
2 IN 50/23
Paderborn, 14.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB11884 eingetragenen Graßkemper Bauelemente Verwaltungs GmbH, Handwerkerstraße 1, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Franz-Josef G…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB11884 eingetragenen Graßkemper Bauelemente Verwaltungs GmbH, Handwerkerstraße 1, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Franz-Josef Graßkemper, Handwerkerstraße 1, 59597 Erwitte
wird Herr Rechtsanwalt Marcus Vorast, Paderwall 13, 33102 Paderborn zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der durch Rechtsanwalt Stephan Michels, Paderwall 13, 33102 Paderborn, als Sachwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Graßkemper Bauelemente GmbH & Co. KG (Amtsgericht Paderborn - 2 IN 49/23) angemeldeten Forderungen (Rang 0 lfd. Nr. 6 bis 110 der Insolvenztabelle und gegebenenfalls weitere).
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
2 IN 50/23
Amtsgericht Paderborn, 27.10.2024
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