Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Great Vision GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bahnhofstr. 22 A, 29342 Wienhausen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 211444
EUID
DEP2507.HRB211444
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
34 IN 94/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
31.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Kraft- und Motorrädern sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz und von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Great Vision GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Arne Webner, ist am 31.03.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Celle einlegen. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 94/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Great Vision GmbH, Bahnhofstr. 22A, 29342 Wienhausen (AG Lüneburg, HRB 211444), vertr. d.: Arne Webner, Bahnhofstr. 22A, 29342 Wienhausen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 31.03.2026 mangels Masse abgewiesen w…
34 IN 94/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Great Vision GmbH, Bahnhofstr. 22A, 29342 Wienhausen (AG Lüneburg, HRB 211444), vertr. d.: Arne Webner, Bahnhofstr. 22A, 29342 Wienhausen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 31.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 10, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Celle eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Celle an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 31.03.2026
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