Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GREEK ACHILLES UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Kometenweg 69, 39118 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 32617
Stammkapital
200,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB32617
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 382/24 (381)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.11.2024 , 11:30 Uhr
Eröffnung
16.07.2025 , 14:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.08.2025
Berichtstermin
19.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von Speisen und Getränken, Fahrzeughandel, Vermietung und Verpachtung von Fahrzeugen im In- und Ausland.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Automotive & Kfz
Subbranche
Fahrzeughandel
Nebenbranche
Vermietung & Leasing
Geschäftstätigkeit
Vertrieb von Speisen und Getränken, Fahrzeughandel sowie Vermietung und Verpachtung von Fahrzeugen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GREEK ACHILLES UG (haftungsbeschränkt) ist am 16.07.2025 um 14:20 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Brachwitz bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 22.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.09.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Verfahrensanliegen schriftlich bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag in der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt.
Am 25.11.2024 hat das Amtsgericht Magdeburg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GREEK ACHILLES UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Frank Brachwitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des v…
Am 25.11.2024 hat das Amtsgericht Magdeburg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GREEK ACHILLES UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Frank Brachwitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Am 16.07.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter ist nun als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Die Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 22.08.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.09.2025. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person des Verwalters, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte schriftlich bei Gericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der GREEK ACHILLES UG (haftungsbeschränkt), Kometenweg 69, 39118 Magdeburg, Der Vertrieb von Speisen und Getränken, Fahrzeughandel, Vermietung und Verpachtung von Fahrzeugen im In- und Ausland. (AG Stendal, HRB 32617), vertr. d.: Marina Aslanidou, Weberstraße 10, 39112 Magdeburg…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der GREEK ACHILLES UG (haftungsbeschränkt), Kometenweg 69, 39118 Magdeburg, Der Vertrieb von Speisen und Getränken, Fahrzeughandel, Vermietung und Verpachtung von Fahrzeugen im In- und Ausland. (AG Stendal, HRB 32617), vertr. d.: Marina Aslanidou, Weberstraße 10, 39112 Magdeburg, (Geschäftsführerin), ist am 16.07.2025 um 14:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Frank Brachwitz, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, Tel.: 030/264768-0, Fax: 030/264768-40, E-Mail: berlin@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.08.2025 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 19.09.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.08.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (19.09.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 17.07.2025 - (340 IN 382/24 (381))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 382/24 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GREEK ACHILLES UG (haftungsbeschränkt), Kometenweg 69, 39118 Magdeburg, Der Vertrieb von Speisen und Getränken, Fahrzeughandel, Vermietung und Verpachtung von Fahrzeugen im In- und Ausland. (AG Stendal, HRB 32617), vertr. d.: Marina Aslanidou, …
340 IN 382/24 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GREEK ACHILLES UG (haftungsbeschränkt), Kometenweg 69, 39118 Magdeburg, Der Vertrieb von Speisen und Getränken, Fahrzeughandel, Vermietung und Verpachtung von Fahrzeugen im In- und Ausland. (AG Stendal, HRB 32617), vertr. d.: Marina Aslanidou, Weberstraße 10, 39112 Magdeburg, (Geschäftsführerin), ist am 25.11.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragsgegnerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Brachwitz, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, Tel.: 030/264768-0, Fax: 030/264768-40, E-Mail: berlin@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde kann bzw. muss in den Fällen des § 130d ZPO als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 25.11.2024
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