Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 27949
EUID
DEU1308.HRB27949
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
404 IN 569/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Emanuela Boretzki
Rolle
Geschäftsführerin
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
19.02.2025
Friststellungnahmen
02.04.2025
Aufhebung
23.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Projektierung, Planung und Vermarktung von Wasserkraftanlagen und Standorten für Wasserkraftanlagen sowie die Beteiligung an Unternehmen, die Wasserkraftanlagen herstellen oder betreiben oder solche Unternehmen beliefern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 19.02.2025 festgesetzt. Später wurde der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei den Gläubigern eine Frist zur Einreichung von Stellungnahmen bis zum 02.04.2025 eingeräumt wurde. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen in Höhe von 356.243,71 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 305,96 EUR zur Verteilung steht. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 23.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki
- wurde die Vergütung des Insolvenzve…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 19.02.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki
- wird der Schlusstermin und das weit…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 02.04.2025 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 356.243,71 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 305,96 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki
- wurde das Verfahren mit Beschluss v…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 23.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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